Diskont
Erhält ein Anleger Diskontbeträge für die vorzeitige Diskontierung von Wechseln, dann entstehen für ihn Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sind steuerpflichtig, insofern der Freibetrag von 1.601 € (Sparerfreibetrag + Werbungskostenpauschale) überschritten wird.