Diskont

Erhält ein Anleger Diskontbeträge für die vorzeitige Diskontierung von Wechseln, dann entstehen für ihn Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sind steuerpflichtig, insofern der Freibetrag von 1.601 € (Sparerfreibetrag + Werbungskostenpauschale) überschritten wird.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 20 EStG