Blindengeld

Versorgungsbezüge, die an Kriegsblinde gezahlt werden, sind steuerfrei. Erhalten Zivilblinde aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Pflegegeld, so sind diese Zahlungen ebenfalls steuerfrei. Dieses Pflegegeld wird den Beihilfen aus öffentlichen Kassen, die wegen Hilflosigkeit gezahlten werden, gleichgestellt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 3 Nr. 11 EStG

H 3.11 EStH

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