Berufsakademie
Das Studium an einer Berufsakademie erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Studenten einer Berufsakademie sind daher gleichzeitig Arbeitnehmer. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehen, werden als Werbungskosten anerkannt.
Praxistipp
Die Berufsakademie ist für den Studenten keine regelmäßige Arbeitstätte. Daher sind die Fahrtkosten zur Berufsakademie wie bei einer Dienstreise abzugsfähig.