Bausparzinsen

Die auf ein Bausparguthaben gezahlten Zinsen sind kapitalertragsteuerpflichtig. Jedoch unterbleibt ein Abzug, wenn dem Steuerpflichtigen eine Arbeitnehmersparzulage im Jahr der Zinsgutschrift oder im laufenden oder vorangegangenen Jahr eine Wohnungsbauprämie gewährt wurde und wenn das Bausparguthaben nur mit 1 Prozent verzinst wird.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 20 EStG

  2. § 43 EStG