Auslandsanleihen
Die Bezeichnung Anleihen ist ein Sammelbegriff für Schuldverschreibungen. Der Aussteller der Anleihe verspricht die Rückzahlung des ausgewiesenen Anleihebetrages und die Auszahlung eines festgelegten Zinses. Die Erträge, also die festgesetzten Zinsen, unterliegen der Abgeltungssteuer. Auch die Erträge einer Auslandsanleihe sind steuerpflichtig.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
§ 43 EStG
Der PflegeOrdner
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