Abbruchkosten

Wird ein Gebäude ganz oder teilweise abgerissen, können Abbruchkosten entstehen. Diese Kosten sind im Jahr des Abbruchs als Betriebsausgaben (Betriebsvermögen) oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Privatvermögen) abzugsfähig. Für die steuerliche Behandlung der Abbruchkosten müssen vier Fälle unterschieden werden.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Gebäude

A-Z auf einen Blick

A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z #

Verwandte Begriffe