Außerordentliche Einkünfte

Außerordentliche Einkünfte sind:

  1. Veräußerungsgewinne (z.B. Betriebsveräußerung),

  2. Entschädigungen (z.B. für die Aufgabe einer Tätigkeit, die Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes),

  3. Nutzungsvergütungen und Zinsen (wenn sie für mehr als drei Jahre nachgezahlt werden),

  4. Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten,

  5. Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen.

Liegen außerordentliche Einkünfte vor, kommt ein ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG (Fünftelregelung) zur Anwendung.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Abfindung

  2. Betriebsveräußerung

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