Abzugsverfahren/Ausnahmen
Das Abzugsverfahren, das den Leistungsempfämger verpflichtet die Umsatzsteuer einzubehalten, kommt in folgenden Fällen nicht zur Anwendung.
Das Abzugsverfahren, das den Leistungsempfämger verpflichtet die Umsatzsteuer einzubehalten, kommt in folgenden Fällen nicht zur Anwendung.