Abzugsverfahren
Mit dem Abzugsverfahren wurde der Steueranspruch des deutschen Finanzamts gegenüber ausländischen Unternehmen abgesichert.
Durch das Steueränderungsgesetz 2001 ist dieses Abzugsverfahren mit Wirkung ab 1.1.2002 aufgehoben worden. Gleichzeitig wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) eingeführt.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
§§ 51 bis 58 UStDV
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