Kirchensteuer: Richtig berechnen, optimal gestalten

Viele Kirchen in Deutschland finanzieren sich zum großen Teil über die Kirchensteuer. Sind Sie Mitglied einer Kirche, begegnet Ihnen die Kirchensteuer Monat für Monat auf der Gehaltsabrechnung. Sie spielt in der Steuererklärung und im Steuerbescheid eine Rolle und wird auch bei Kapitalerträgen erhoben. Um das Thema Kirchensteuer kommen Sie deshalb kaum herum.

Auch wenn es im Alltag ohne Probleme mit der Kirchensteuer klappen sollte, lohnt es sich doch, genauer hinzuschauen. Vor allem wenn Sie heiraten, Kinder bekommen, eine Abfindung erhalten oder sehr viel verdienen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Kirchensteuer zu sparen.

Ziehen Sie um oder treten Sie aus der Kirche aus, sollten Sie darauf achten, dass die Kirchensteuer richtig berechnet wird und Sie nicht zu viel bezahlen.

Kirchensteuer ist Ländersache. Jedes Bundesland kann eigene Kirchensteuergesetze und Durchführungsverordnungen erlassen. Diese Rahmenbedingungen füllen dann die jeweiligen Landeskirchen durch eigene Steuerbeschlüsse aus. Daraus ergibt sich eine starke rechtliche Zersplitterung, die wiederum zu regionalen Unterschieden bei der Erhebungspraxis und bei den Kirchensteuersätzen führt. Auch deshalb ist es wichtig, dass Sie über die Kirchensteuer Bescheid wissen.

Diesen Beitrag haben schon 4 Personen gekauft  |  Datum: 21.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Kirchensteuerpflicht
  • 1.2 Monatliche Kirchensteuer: Das zahlen Sie während des Jahres
    • 1.2.1 Kirchensteuersätze
    • 1.2.2 Ihr Konfessionsmerkmal
    • 1.2.3 Die Höhe der Monatslohnsteuer
    • 1.2.4 Kinderfreibeträge senken die Kirchensteuer
  • 1.3 Abgeltungsteuer und Kirchensteuer
  • 1.4 Steuererklärung und Steuerbescheid: Abgerechnet wird am Jahresende
    • 1.4.1 Kirchensteuern sind Sonderausgaben
    • 1.4.2 So wird die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ermittelt
      • 1.4.2.1 Bemessungsgrundlage ist die festzusetzende Einkommensteuer
      • 1.4.2.2 Wenn Sie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere steuerfreie Leistungen erhalten
      • 1.4.2.3 Wenn Sie Kinder haben
    • 1.4.3 Wohnsitz und Arbeitsplatz in verschiedenen Bundesländern
    • 1.4.4 Berechnung der Kirchensteuer
  • 1.5 Allgemeines Kirchgeld und andere Kirchensteuern
  • 2.1 Sie heiraten
    • 2.1.1 Berechnung bei konfessionsgleicher Ehe
    • 2.1.2 Berechnung bei konfessionsverschiedener Ehe
    • 2.1.3 Berechnung bei glaubensverschiedener Ehe
    • 2.1.4 Das besondere Kirchgeld: Kein Kirchenmitglied und trotzdem zahlen
  • 2.2 Sie ziehen um
    • 2.2.1 Wenn sich der Kirchensteuersatz ändert
    • 2.2.2 Besonderes Kirchgeld fällt weg oder wird neu erhoben
  • 2.3 Sie treten aus der Kirche aus
    • 2.3.1 Die Kirchensteuer wird nach dem Zwölftelprinzip aufgeteilt
    • 2.3.2 So wirkt sich ein Kirchenaustritt bei Ehegatten aus
  • 2.4 Sie bekommen eine Abfindung
  • 2.5 Sie haben ein sehr hohes Einkommen
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
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