Muster-Einspruch: Mindert die Miete am auswärtigen Ausbildungsort das Kindeseinkommen?
Kindergeld für ein volljähriges Kind bekommen Sie nur, wenn erstens ein Berücksichtigungsgrund vorliegt und das Kind zweitens eine bestimmte Einkommensgrenze einhält. Immer wieder gibt es Streit mit der Familienkasse, welche Kosten das Kindeseinkommen mindern.
Nun muss sich der BFH mit der Frage befassen, ob sich das Kindeseinkommen um die Miete reduziert, die ein Kind am auswärtigen Ausbildungsort bezahlen muss. Dadurch würde so manch ein Kind wieder unter die Einkommensgrenze rutschen. Die Chancen stehen für Sie als Eltern ganz gut: Der BFH hat sich in einem anderen Urteil - sozusagen zwischen den Zeilen - so geäußert, dass Grund zur Hoffung auf ein positives Urteil besteht.