Muster-Einspruch: Mindern Semestergebühren das Kindeseinkommen?
Wenn Ihr Kind seine Semestergebühren nicht zahlt, darf es sein Studium nicht fortsetzen. Es liegen also besondere Ausbildungskosten
vor. Das sehen manche Familienkassen erstaunlicherweise anders und verweigern den Abzug der Kosten. Falls Ihr Kind deshalb über die Einkommensgrenze rutscht, ist das Kindergeld für das ganze Jahr futsch. Dagegen können Sie sich mit diesem Muster-Einspruch wehren.