Muster-Einspruch: Kindergeld bei mehrmonatiger Wartezeit auf Beginn des Wehr- oder Zivildienstes?
Kindergeld gibt es zwischen Ausbildungs- bzw. Schulabschluss und Wehr- bzw. Zivildienst nur, wenn die Lücke höchstens vier Monate beträgt. Aber ist die Begrenzung auf vier Monate überhaupt rechtens? Oder ist das Kind bei einer längeren Lücke als Kind ohne Ausbildungsplatz zu berücksichtigen? Diese Frage prüft zurzeit der Bundesfinanzhof. Mit unserem Muster-Einspruch können Sie von einem positiven Urteil profitieren.