Muster-Einspruch: Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wenn Ihr volljähriges Kind ohne Kindergeldanspruch auch bei Ihnen wohnt?
Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende will der Gesetzgeber nur echt
Alleinerziehende fördern. Deshalb gibt es die Steuerentlastung nicht, wenn in Ihrem Haushalt auch Ihr volljähriges Kind lebt, für das Sie keinen Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder mehr haben. Das gilt auch dann, wenn Sie für dieses Kind finanziell noch verantwortlich sind, zum Beispiel, weil es sich mit 25 Jahren noch in Berufsausbildung befindet und nur ein geringes eigenes Einkommen hat.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde 2 BvR 266/08 nicht zur Entscheidung angenommen. Aber inzwischen gibt es die BFH-Revision III R 26/10, auf die Sie sich stützen können.