Muster-Einspruch: Erziehungsfreibetrag bei geschiedenen Eltern: Ist die einseitige Übertragung erlaubt?
In den Genuss der Kindervergünstigungen sollen normalerweise beide Elternteile kommen. Das gilt auch für geschiedene und dauernd getrennt lebende Eltern. Für ein minderjähriges Kind kann der betreuende Elternteil aber unter bestimmten Voraussetzungen den halben Erziehungsfreibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen - und zwar ohne dessen Zustimmung.
Verdient der betreuende Elternteil aber weniger als der andere, dann ist die Übertragung ungeschickt: Der Betreuungsfreibetrag führt dann bei ihm zu einer niedrigeren Steuerersparnis, als er es beim anderen Elternteil tun würde. Deshalb muss nun der BFH entscheiden, ob eine Übertragung gegen den Willen des betroffenen Elternteils zulässig ist. Jetzt können Sie sich aber mit einem Einspruch gegen die Übertragung wehren. Gleichzeitig können Sie das Ruhen des Verfahrens mit Hinweis auf die BFH-Revision beantragen.