Muster-Einspruch: Entlastungsbetrag auch für Eltern in einer Lebensgemeinschaft?
Das Bundesverfassungsgericht prüft zurzeit, ob auch Verheiratete den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abziehen dürfen. Wird der Entlastungsbetrag Verheirateten zugesprochen, muss das Urteil u.E. auch für Eltern gelten, die mit einem Partner zusammenleben, ohne verheiratet zu sein.Mit diesem Muster-Einspruch können Sie sich auf das anhängige Verfahren berufen.