Muster-Einspruch: Berechnung des Kindeseinkommens - welche Beträge sind abziehbar?
Kindergeldstellen und Finanzämter haben in der Vergangenheit das Einkommen volljähriger Kinder oft zu hoch berechnet. Die Sozialversicherungsbeiträge blieben unberücksichtigt - zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht entschied.
Inzwischen haben die Gerichte bei weiteren Beträgen entschieden, dass sie das Kindeseinkommen mindern, zum Beispiel die Revision III R 74/07. Danach mindern behinderungsbedingte Aufwendungen das Kindeseinkommen, wenn das Kind eine Unfallrente erhält. Und es sind weitere Verfahren anhängig, auf die Sie sich im Ernstfall berufen können.