Wie der Ehegattenunterhalt nach der Trennung oder Scheidung beim Steuer sparen hilft (Realsplitting)
Beschließen Sie und Ihr Ehepartner, künftig getrennte Wege zu gehen oder sind Sie bereits geschieden, bleiben Sie oft miteinander verbunden - und zwar durch die Unterhaltszahlungen.
Um hier steueroptimal handeln zu können, müssen Sie sich sowohl als Unterhaltspflichtiger als auch als Unterhaltsempfänger auf diesem Gebiet auskennen. Und Sie müssen mit Ihrem Ex-Partner zusammenarbeiten. Sonst verdienen
nur das Finanzamt und/oder Rechtsanwälte und Steuerberater!
In diesem Beitrag erfahren Sie, ob der Sonderausgabenabzug im Rahmen des Realsplittings günstig ist oder ob Sie stattdessen den Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen geltend machen sollten.
Der Beitrag kann Ihnen auch helfen, Ihrem Ex-Partner klar zumachen, wo Sie beide an einem Strang ziehen müssen. Außerdem lesen Sie, welche Stolperfallen es zu überwinden gibt, um die Steuerersparnis zu maximieren.
Als Unterhaltsempfänger sollten Sie Ihre Ansprüche sichern. Wir sagen Ihnen, wie das geht.
Für die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt das Realsplitting noch nicht. Das ist wohl aber nur noch eine Frage der Zeit.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 So funktioniert das Realsplitting
- 2.2 Das sind Ihre Steuervorteile als Geber
-
2.3
Finanzielle Nachteile des Empfängers
- 2.3.1 Steuerliche Auswirkungen
- 2.3.2 Außersteuerliche Auswirkungen
- 2.3.3 Lassen Sie sich eine Freistellungserklärung geben
- 2.3.4 Wenn Sie einen Steuerberater brauchen
-
3.1
Ohne Zustimmung des Empfängers geht nichts
- 3.1.1 In welcher Höhe Sie dem Realsplitting zustimmen sollten
- 3.1.2 Wie lange Ihre Zustimmung Gültigkeit hat
-
3.2
Realsplitting nur auf Antrag des Gebers
- 3.2.1 Wie Sie den Antrag stellen
- 3.2.2 Konsequenzen aus dem Antrag
- 3.2.3 Bis wann Sie den Antrag stellen können
- 3.3 Wenn Sie als Empfänger eine Steuererklärung abgeben
- 3.4 Wann der Geber den Ausgleich zahlen muss
-
4.1
Unterhaltsleistungen sind weit zu fassen
- 4.1.1 Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung
- 4.1.2 Überlassen einer Wohnung
- 4.1.3 Vorsicht bei Zahlungen an Dritte
- 4.2 Was keine Unterhaltsleistungen sind
- 4.3 Streitfall: Wenn das Sozialamt dazwischengeschaltet ist
-
5.1
(Ex-)Eheleute
- 5.1.1 Nur Unterhalt an den (Ex-)Ehepartner ist begünstigt
- 5.1.2 Wenn der (Ex-)Ehepartner im Ausland lebt
- 5.1.3 Realsplitting trotz möglicher Zusammenveranlagung
- 5.2 Nichtehelicher Lebensgefährte oder eingetragener Lebenspartner