Trennung und Scheidung

Spätestens wenn Wölkchen am Ehehimmel auftauchen, sollten Sie die Weichen richtig stellen, um auf Trennung oder Scheidung vorbereitet zu sein. Nur keine falsche Scheu - und zwar auch dann, wenn Sie erwarten, dass sich die Wolken wieder verziehen! Denn dann haben Sie sich auch nichts zu vergeben.

Wichtig ist, dass beide Partner sich hier gut auskennen. Die Vorteile:

  • Keiner kann den anderen über den Tisch ziehen.

  • Beide wissen, wann sie gegenüber dem Finanzamt an einem Strang ziehen müssen, damit sich wenigstens der finanzielle Schaden in Grenzen hält und nicht das Finanzamt sowie Rechtsanwälte und Steuerberater die lachenden Dritten sind.

In diesem Beitrag lesen Sie,

  • wie lange Sie bei der Steuerfestsetzung von der Zusammenveranlagung und dem günstigen Splittingtarif profitieren,

  • wie jeder seine Steuern zahlt und seinen Steuerbescheid erhält,

  • wie Ehegattenunterhalt in der Steuererklärung zu berücksichtigen ist,

  • dass es steuerliche Konsequenzen beim Kindergeld/den Freibeträgen für Kinder, der Riester-Förderung, dem Zugewinnausgleich und dem Versorgungsausgleich zu berücksichtigen gibt,

  • wie Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind.

Diesen Beitrag haben schon 63 Personen gekauft  |  Datum: 21.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • 1.2 Eheleute: Worauf es bei Trennung und Scheidung ankommt
  • 2.1 Lohnsteuer zahlen während des Jahres
  • 2.2 Die Veranlagungsart in der Steuererklärung
    • 2.2.1 Zusammenveranlagung: Wann sie möglich ist
      • 2.2.1.1 Wann Sie dauernd getrennt leben
      • 2.2.1.2 Finanziell lohnend: Der Versöhnungsversuch
    • 2.2.2 Zusammenveranlagung: Der eigene Bescheid
    • 2.2.3 Zusammenveranlagung: So zahlt jeder seine Steuern
    • 2.2.4 Zusammenveranlagung: Die eigene Erstattung
    • 2.2.5 So erzwingen Sie die gemeinsame Veranlagung
      • 2.2.5.1 Bei Schikane hilft das Finanzamt
      • 2.2.5.2 Wenn das Schikaneverbot nicht greift
    • 2.2.6 Wie lange Sie Ihr Wahlrecht ausüben können
  • 2.3 Freistellungsauftrag und Abgeltungssteuer
  • 3.1 Realsplitting und Unterhaltsleistungen
  • 3.2 Steuervorteile für Eltern
  • 3.3 Riester-Förderungen
  • 3.4 Zugewinnausgleich
    • 3.4.1 Ausgleich durch Eigentumsübertragungen
    • 3.4.2 Ausgleich durch Nutzungsüberlassung
    • 3.4.3 Darlehensaufnahme zum Barausgleich
  • 3.5 Versorgungsausgleich
    • 3.5.1 Der neue Versorgungsausgleich (ab 1.9.2009)
      • 3.5.1.1 Wege des neuen Versorgungsausgleiches
      • 3.5.1.2 Steuerliche Konsequenzen des neuen Versorgungsausgleiches
    • 3.5.2 Der alte Versorgungsausgleich (bis 31.8.2009)
      • 3.5.2.1 Die Wege des Versorgungsausgleiches
      • 3.5.2.2 Die steuerlichen Konsequenzen des alten Versorgungsausgleiches
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
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