Eine Immobilie kaufen oder bauen

Wer sich eine vermietete Eigentumswohnung oder ein vermietetes Haus zulegt, hat beim Kauf hohe Anschaffungskosten und beim Bau hohe Herstellungskosten. Als Vermieter dürfen Sie Ihren Kaufpreis oder Ihre Baukosten steuerlich jedoch nicht sofort als Werbungskosten absetzen, sondern müssen diese Kosten auf die nächsten 40 oder 50 Jahre verteilen. Das nennt man abschreiben.

Wir sagen Ihnen, nach welchen Regelungen abzuschreiben ist und wie Sie pro Jahr die höchstmögliche Abschreibung für sich herausholen. Beispielsweise, indem Sie Anschaffungskosten steueroptimal auf Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits verteilen oder dadurch, dass nachträgliche Herstellungskosten in die jährliche Abschreibung einfließen.

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, wird Grunderwerbsteuer fällig. Den Steuersatz legt jedes Bundesland für sich fest, viele Länder haben ihn in den letzten Jahren erhöht. Deshalb wird es jetzt noch interessanter, nach Schlupflöchern bei der Grunderwerbsteuerpflicht zu suchen. Wir erläutern, wie das funktioniert, etwa durch getrennten Erwerb von Grundstück und Gebäude. In vielen Fällen können Sie der Grunderwerbsteuer zumindest teilweise entgehen, auch hierzu finden Sie zahlreiche Hinweise.

Diesen Beitrag haben schon 122 Personen gekauft  |  Datum: 21.05.2012 
Bewertung: $index $index $index $index $index

 

Ist dieser Beitrag für Sie interessant? Erwerben Sie jetzt die Vollversion!

Sie erhalten den Beitrag in folgender Form:

  • PDF-Datei, 29 Seiten DIN-A4
  • Online Direktansicht

Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Was gehört zu den Anschaffungskosten?
  • 1.2 So ermitteln Sie die Anschaffungskosten
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 4.1 Wer darf abschreiben?
  • 4.2 Wann beginnt/endet die Abschreibung?
    • 4.2.1 Beginn der Abschreibung
    • 4.2.2 Ende der Abschreibung
  • 4.3 Wie darf abgeschrieben werden?
    • 4.3.1 Lineare Abschreibung
    • 4.3.2 Degressive Abschreibung
    • 4.3.3 Außergewöhnliche Abnutzung
    • 4.3.4 Baudenkmäler und Sanierungsgebäude
    • 4.3.5 Restwertabschreibungen
  • 5.1 Optimierung beim Kauf einer Immobilie
  • 5.2 Optimierung beim Bau einer Immobilie
  • 6.1 Wann fällt Grunderwerbsteuer an?
  • 6.2 Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
  • 6.3 Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht
  • 6.4 Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
  • 6.5 Bemessungsgrundlage
  • 6.6 Steuersatz
  • 6.7 So können Sie die Höhe der Grunderwerbsteuer beeinflussen
    • 6.7.1 Grunderwerbsteuer als Bauherr
    • 6.7.2 Erwerb von sanierungsbedürftigen Gebäuden
    • 6.7.3 Kauf von gebrauchten Eigentumswohnungen
    • 6.7.4 Erschließungskosten
schließen

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.