Eine Immobilie kaufen oder bauen
Wer sich eine vermietete Eigentumswohnung oder ein vermietetes Haus zulegt, hat beim Kauf hohe Anschaffungskosten und beim Bau hohe Herstellungskosten. Als Vermieter dürfen Sie Ihren Kaufpreis oder Ihre Baukosten steuerlich jedoch nicht sofort als Werbungskosten absetzen, sondern müssen diese Kosten auf die nächsten 40 oder 50 Jahre verteilen. Das nennt man abschreiben
.
Wir sagen Ihnen, nach welchen Regelungen abzuschreiben ist und wie Sie pro Jahr die höchstmögliche Abschreibung für sich herausholen. Beispielsweise, indem Sie Anschaffungskosten steueroptimal auf Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits verteilen oder dadurch, dass nachträgliche Herstellungskosten in die jährliche Abschreibung einfließen.
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, wird Grunderwerbsteuer fällig. Den Steuersatz legt jedes Bundesland für sich fest, viele Länder haben ihn in den letzten Jahren erhöht. Deshalb wird es jetzt noch interessanter, nach Schlupflöchern bei der Grunderwerbsteuerpflicht zu suchen. Wir erläutern, wie das funktioniert, etwa durch getrennten Erwerb von Grundstück und Gebäude. In vielen Fällen können Sie der Grunderwerbsteuer zumindest teilweise entgehen, auch hierzu finden Sie zahlreiche Hinweise.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Was gehört zu den Anschaffungskosten?
- 1.2 So ermitteln Sie die Anschaffungskosten
- 4.1 Wer darf abschreiben?
-
4.2
Wann beginnt/endet die Abschreibung?
- 4.2.1 Beginn der Abschreibung
- 4.2.2 Ende der Abschreibung
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4.3
Wie darf abgeschrieben werden?
- 4.3.1 Lineare Abschreibung
- 4.3.2 Degressive Abschreibung
- 4.3.3 Außergewöhnliche Abnutzung
- 4.3.4 Baudenkmäler und Sanierungsgebäude
- 4.3.5 Restwertabschreibungen
- 5.1 Optimierung beim Kauf einer Immobilie
- 5.2 Optimierung beim Bau einer Immobilie
- 6.1 Wann fällt Grunderwerbsteuer an?
- 6.2 Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
- 6.3 Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht
- 6.4 Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
- 6.5 Bemessungsgrundlage
- 6.6 Steuersatz
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6.7
So können Sie die Höhe der Grunderwerbsteuer beeinflussen
- 6.7.1 Grunderwerbsteuer als Bauherr
- 6.7.2 Erwerb von sanierungsbedürftigen Gebäuden
- 6.7.3 Kauf von gebrauchten Eigentumswohnungen
- 6.7.4 Erschließungskosten