Muster-Einspruch: Hilfen in Haus und Garten, Handwerkerleistungen: Wenn der Jahreswechsel 2008/2009 zur Falle geworden ist

Der Jahreswechsel 2008/2009 hat Verbesserungen in der Förderung für haushaltsnahe Hilfen mit sich gebracht. Das ist sehr erfreulich. Weniger erfreulich ist es allerdings, wenn diese Änderung dazu führt, dass der Finanzbeamte Ihnen den Steuerabzugsbetrag ganz verweigert. Das kann vorkommen, wenn Sie die Leistung bereits 2008 in Anspruch genommen aber erst 2009 bezahlt haben. Zwar hat der Beamte recht, wenn er Ihnen für eine Leistung aus 2008 nicht die ab 2009 gültigen erhöhten Abzugsbeträge gewährt. U.E. muss er ihnen aber die alten Abzugsbeträge zugestehen. Tut er das nicht, können Sie sich mit diesem Einspruch wehren.

Mustereinspruch öffnen

schließen

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.