Muster-Einspruch: Hilfen in Haus und Garten, Handwerkerleistungen: Wenn der Jahreswechsel 2008/2009 zur Falle geworden ist
Der Jahreswechsel 2008/2009 hat Verbesserungen in der Förderung für haushaltsnahe Hilfen mit sich gebracht. Das ist sehr erfreulich. Weniger erfreulich ist es allerdings, wenn diese Änderung dazu führt, dass der Finanzbeamte Ihnen den Steuerabzugsbetrag ganz verweigert. Das kann vorkommen, wenn Sie die Leistung bereits 2008 in Anspruch genommen aber erst 2009 bezahlt haben. Zwar hat der Beamte recht, wenn er Ihnen für eine Leistung aus 2008 nicht die ab 2009 gültigen erhöhten Abzugsbeträge gewährt. U.E. muss er ihnen aber die alten Abzugsbeträge zugestehen. Tut er das nicht, können Sie sich mit diesem Einspruch wehren.