Muster-Einspruch: Haushaltsnahe Tätigkeiten
Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffes "haushaltsnah". Deshalb gibt es immer wieder Streit zwischen Steuerbürger und Finanzamt, was begünstigt ist und war nicht. Im Zweifel sollten Sie die Flinte aber nicht zu früh ins Korn werfen. Lehnt der Finanzbeamte die Vergünstigung für Kosten ab, die Ihrer Meinung nach gefördert werden sollen, dann ist ein gut begründeter Einspruch auf jeden Fall einen Versuch wert.
Den Einspruch haben wir schon formuliert. Sie müssen nur noch Ihren Sachverhalt eintragen und Ihre Rechtsauffassung begründen.