Welche Kosten behinderte Menschen in ihrer Steuererklärung abziehen dürfen

Behinderungsbedingte Aufwendungen sind oft hoch. Durch den Abzug als außergewöhnliche Belastungen beteiligt sich der Fiskus daran. Es gibt zwei Wege der steuerlichen Entlastung:

  • Entweder setzen Sie je nach Grad der Behinderung (GdB) für Ihre typischen behinderungsbedingten Kosten einen Behinderten-Pauschbetrag an und machen zusätzlich atypische behinderungsbedingte Kosten geltend.

  • Oder Sie berücksichtigen stattdessen alle typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten in tatsächlicher Höhe als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art.

Was günstiger für Sie ist, können Sie mithilfe dieses Beitrags selbst ermitteln. Wir sagen Ihnen, welche Kosten abziehbar sind und welche Nachweise Sie benötigen. Zu nennen sind hier insbesondere Fahrtkosten und weitere Kosten rund um den Pkw sowie Kosten für behindertengerechtes Wohnen, Begleitung im Urlaub, Kuren und Krankheit.

Außerdem erfahren Sie hier, welche Steuervergünstigungen Sie beanspruchen können, wenn Ihr Kind behindert ist.

Bitte laden Sie sich zusätzlich den kostenlosen Beitrag Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung herunter.

Ebenfalls für Sie wichtige Informationen enthalten die folgenden Beiträge:

  • So sind Pflegekosten in der Steuererklärung abziehbar , sofern Pflegekosten anfallen und es sich möglicherweise lohnt, auf den Behinderten-Pauschbetrag zugunsten der tatsächlichen Kosten verzichten;

  • Unterhalt an bedürftige Personen , wenn Sie für einen bedürftigen Angehörigen behinderungsbedingte Kosten tragen;

  • So berücksichtigen Sie Krankheitskosten in Ihrer Steuererklärung , falls neben den behinderungsbedingten Kosten auch Krankheitskosten anfallen;

  • Wie Sie mit Kosten für Kuren und andere Rehamaßnahmen Steuern sparen , für den Fall, dass Sie eine Kur oder sonstige Reha-Maßnahme planen sowie

  • Steuerabzugsbeträge für Handwerker und Haushaltshilfen in Haus und Garten , wenn Sie Kosten haben, die die Voraussetzungen für die Steuerabzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen erfüllen, zum Beispiel bei Pflegekosten oder einem behinderungsbedingten Umbau.

Diesen Beitrag haben schon 13 Personen gekauft  |  Datum: 21.05.2012 
Bewertung: $index $index $index $index $index

 

Ist dieser Beitrag für Sie interessant? Erwerben Sie jetzt die Vollversion!

Sie erhalten den Beitrag in folgender Form:

  • PDF-Datei, 26 Seiten DIN-A4
  • Online Direktansicht

Inhaltsverzeichnis des Beitrags

Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 2.1 Welche Kosten pauschal abgedeckt sind
  • 2.2 Wer ihn in welcher Höhe erhält
    • 2.2.1 So hoch ist der Pauschbetrag
    • 2.2.2 So ist der Grad der Behinderung nachzuweisen
  • 2.3 Änderung des GdB und rückwirkende Anerkennung
    • 2.3.1 Wenn sich der GdB oder ein Merkzeichen ändert
    • 2.3.2 Wenn rückwirkend Ansprüche entstehen oder wegfallen
  • 3.1 Welche Fahrtkosten außergewöhnliche Belastungen sind
    • 3.1.1 Diese Fahrten mindern immer Ihre Steuerlast
    • 3.1.2 Besonderheiten ab einem GdB von 80 bzw. 70 mit Merkzeichen G
    • 3.1.3 Besonderheiten bei Merkzeichen aG, H oder Bl
  • 3.2 Weitere Aufwendungen rund um den Pkw
    • 3.2.1 Fahrten des behinderten Ehepartners oder Kindes
    • 3.2.2 Wenn Sie einen Unfall hatten
    • 3.2.3 Behindertengerechte Ausstattung des Fahrzeugs
    • 3.2.4 Wann die Kosten des Führerscheins abziehbar sind
  • 3.3 Wenn Sie eine behindertengerechte Wohnung brauchen
    • 3.3.1 Kosten für den Umzug
    • 3.3.2 Behindertengerechter Um- oder Neubau
  • 3.4 Wer Kosten für eine Urlaubsbegleitung geltend machen darf
  • 3.5 Kosten bei Kuren, Krankheit und Pflege-Pauschbetrag
  • 3.6 Weitere abziehbare Beträge und steuerliche Vorteile
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 5.1 Wenn Sie Kindergeld für Ihr Kind bekommen
    • 5.1.1 Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages
    • 5.1.2 Wie Sie Kosten für Ihr Kind berücksichtigen
    • 5.1.3 Besonderheiten bei Kinderbetreuungskosten und Ausbildungsfreibetrag
  • 5.2 Sie haben keinen Anspruch auf Kindergeld
schließen

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.