Unterhalt an bedürftige Personen
Finanzieren Sie für einen in Not geratenen Unterhaltsberechtigten normalen Unterhalt wie Wohnung, Kleidung, Ernährung oder Ausbildung, dürfen Sie diese Kosten und zusätzlich Beiträge zur Basisabsicherung des Unterhaltsempfängers (z.B. Krankenversicherung) in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Lesen Sie hier, was Sie bereits während des Jahres beachten müssen, um ein steueroptimales Ergebnis zu erzielen und welche Nachweise Sie benötigen.
Tragen Sie für einen bedürftigen Dritten besonderen Unterhalt, dann gewährt der Staat Ihnen sogar auch dann den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art, wenn der Betroffene zwar nicht unterhaltsberechtigt ist, Ihnen aber nahe steht. Begünstigt sind Kosten anlässlich von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Katastrophenfällen usw.
Sofern die von Ihnen getragenen Kosten normalen und besonderen Unterhalt enthalten wie zum Beispiel bei Heimkosten, ist aufzuteilen. Das können Sie mit unseren Berechnungsschemata selbst tun.
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Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags
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1.1
Wer darf steuerbegünstigt unterstützt werden?
- 1.1.1 Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
- 1.1.2 Auslandsehepartner
- 1.1.3 Eingetragener Lebenspartner
- 1.1.4 Gleichgestellte Personen dürfen Sie auch unterstützen
- 1.1.5 Anderer Elternteil des nichtehelichen Kindes
- 1.1.6 Kinder und Enkelkinder
- 1.1.7 Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
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1.2
Wie hoch die Steuervergünstigung ist
- 1.2.1 Zum Unterhaltshöchstbetrag können Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung hinzukommen
- 1.2.2 Für Sie selbst muss genug bleiben: Opfergrenze und verfügbares Einkommen
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1.3
Wann der Empfänger bedürftig ist und wie sich das auf Ihren Steuerabzug auswirkt
- 1.3.1 Bis zu welchem Vermögen der Empfänger bedürftig ist
- 1.3.2 Welchen Einfluss das Einkommen des Empfängers auf Ihren Abzugsbetrag hat
- 1.4 Normaler Unterhalt: Was zählt dazu?
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1.5
Durch Gestaltung mehr Steuern sparen
- 1.5.1 Welche Monate der Unterstützungszeitraum umfasst
- 1.5.2 Unterhaltszeitraum von wenigen Monaten
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1.6
Einzelfälle
- 1.6.1 Mehrere Empfänger: vervielfachter Unterhaltshöchstbetrag
- 1.6.2 Mehrere Unterstützer: Unterhaltshöchstbetrag aufteilen
- 1.6.3 Eltern: Kein Kindergeld und trotzdem finanziell verantwortlich?
- 1.6.4 Auslandsempfänger: Besonderheiten
- 2.1 Was eine besondere Notlage ist
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2.2
Wem Sie wann steuerbegünstigt helfen dürfen
- 2.2.1 Rechtliche Zwangsläufigkeit
- 2.2.2 Sittliche Zwangsläufigkeit
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2.3
Bedürftigkeit des Empfängers: Wie sie geprüft wird und wie sie sich auswirkt
- 2.3.1 In welchen Fällen Vermögen Ihren Steuerabzug beeinflusst
- 2.3.2 Wie das Einkommen des Empfängers zu berücksichtigen ist
- 3.1 So rechnen Sie bei konkret zuzuordnenden Kosten
- 3.2 So rechnen Sie, wenn Sie gemischte Aufwendungen wie Heimkosten tragen