Wie lange darf die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt dauern?

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Sie haben Ihre Steuererklärung schon vor Monaten abgegeben, ergänzende Unterlagen nachgereicht - und das Finanzamt stellt sich tot. Was können Sie jetzt tun?

Um es gleich vorwegzunehmen: Es gibt keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss!

Das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärungen in der Reihenfolge des Eingangs. Wenn Sie eine vollständige Steuererklärung abgegeben haben und eventuelle Rückfragen des Finanzamts beantwortet sind, dauert die Bearbeitung erfahrungsgemäß fünf bis acht Wochen - mal geht es schneller, mal dauert es länger.

Haben Sie nach zwei bis drei Monaten noch keinen Steuerbescheid erhalten, können Sie beim Finanzamt nachfragen, wann Sie damit rechnen können.

 

Wenn Sie Ihre Steuererklärung per ELSTER abgeben, geht es schneller! Die Finanzverwaltung verspricht eine bevorzugte Bearbeitung der elektronischen Steuererklärungen vorrangig vor Papier-Steuererklärungen. Sie erhalten also auch Ihren Steuerbescheid und Ihre Steuererstattung schneller.

 

Das Finanzamt darf sich aber nicht beliebig lange Zeit lassen: Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).

 

Steuertipp
Bevor Sie einen Untätigkeitseinspruch einlegen, sollten Sie vorher bei Ihrem Finanzamt nachhaken und die Bearbeitung der Steuererklärung anmahnen. Erst wenn sich auch dann nichts tut, sollten Sie den Untätigkeitseinspruch in Erwägung ziehen. Er sollte immer das letzte Mittel sein, um beim Finanzamt etwas zu bewegen.

 

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