Erziehungsversuche auf der Straße können teuer werden

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Eigentlich gilt im Straßenverkehr die Regel: Wer aufgefahren ist, der trägt bei einem Unfall die Schuld. Doch es gibt auch Ausnahmen: Etwa dann, wenn hierbei Erziehungsversuche des vermeintlichen Unfallopfers eine (mit-)verursachende Rolle spielen. Über einen entsprechenden Fall entschied das Amtsgericht Solingen (Az. 13 C 427/15).

Klar: Als Autofahrer ärgert man sich immer wieder über Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten oder sogar andere gefährden. Genau das war wohl in Solingen passiert. Eine Pkw-Fahrerin war dort am 28.6.2015 mit ihrem Opel Astra innerorts unterwegs. Dahinter fuhr ein Fahrer mit einem Opel Corsa. Dessen Fahrer war die Fahrweise der voranfahrenden Dame wohl zu langsam und er fuhr mehrfach recht dicht auf, wobei streitig ist, ob er dies in bedrängender Weise getan hat. Jedenfalls überholte er die Astra-Fahrerin und stand an der nächsten roten Ampel vor ihr. In der Absicht, die Fahrerin zu belehren (und wohl zu beschimpfen), stieg er aus und versuchte mit dieser zu sprechen. Das scheiterte, da die Betreffende das Fenster verschlossen hielt.

Als die Ampel auf Grün schaltete, ereignete sich das, worüber vor Gericht gestritten wurde: Der Corsa-Fahrer fuhr los – und dann vollzog er ohne äußerlich erkennbaren Grund eine Vollbremsung –, worauf die Astra-Fahrerin auffuhr.

In Solingen ging es nun um die Frage: Wer ist schuld? Der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer der Astra fahrenden Dame ging davon aus, dass diese als Auffahrende ganz überwiegend für den Unfall verantwortlich war. Das Amtsgericht sah das anders: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht auf Grundlage aller Umstände und Indizien hinreichend sicher zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Beklagte im Rahmen des Anfahrvorgangs plötzlich und ohne verkehrsbedingten Grund sein Fahrzeug absichtlich scharf abgebremst hat, um die Klägerin als nachfolgenden Verkehr zu disziplinieren. Das sei ein Akt der Selbstjustiz. Mit einem derart groben verkehrswidrigen Verhalten habe die Fahrerin nicht rechnen müssen. Das Gericht gab der Klage der Astra-Fahrerin in vollem Umfang statt.

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