Rotwein und Steuerrecht
Die Verbindung mag Ihnen ungewöhnlich erscheinen – aber sie ist möglich

© Peter Bast, pixelio.de
Freitagabend, ich öffne eine Flasche Rotwein: nero d’avola. „Ah, Sizilien“ freut sich der Weinkenner. „Sizilien? Mafia!“ assoziiert ein nicht ganz vorurteilsfreier Witzbold. „Ach, da hab ich übrigens letztens ein nettes Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf gelesen“, mische ich mich ein. Steuer-Redakteure sind halt immer im Dienst…
„Es ging darum, dass jemand Gewerbehallen vermietete und dort irgendwelche Reparaturen ausführen ließ. Der Vermieter zahlte die Rechnungen mit Verrechnungsschecks, deren Empfang mit einer unleserlichen Unterschrift bestätigt wurde. Aber, passt auf: Das Unternehmen, das die Reparaturen gemacht hat, war eine Strohmann-GmbH. Im Urteil hieß es: ‘Die Strohmann-GmbH wurde von einer kriminellen Vereinigung vorwiegend italienischer Staatsbürger beherrscht.’ Versteht ja jeder, was damit gemeint ist… Die GmbH hatte auch nicht selbst die Bauleistungen erbracht, sondern nannte sich nur Servicegesellschaft, und hat die Rechnungen für die eigentlichen Bauunternehmer ausgestellt. Da jetzt der Auftraggeber, also der Vermieter, nicht nachweisen konnte, wer der Empfänger der Schecks war, hat er seine Ausgaben nicht als Werbungskosten anerkannt bekommen. Dumm gelaufen, oder?“
Wenn auch Sie beim nächsten Dinner-Talk mit Steuerwissen beeindrucken möchten: Hier können Sie das Urteil des FG Düsseldorf vom 11.2.2009, Az. 2 K 508/08 F, nachlesen.
3 Kommentare zu “Rotwein und Steuerrecht”
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Hm interessant. Der Beitrag hat mich nachdenklich gemacht…
…nicht nur dumm gelaufen, sondern von Blödheit nicht zu übertreffen. Das Steuerrecht bietet soviele Gestaltungsmöglichkeiten,d ass man nicht manipulieren muss; nur muss man sich die Partner aussuchen, mit denen man zu tun hat…und das ist halt eben das Risiko
@ meike: wieso – schon Ähnliches erlebt?