Frage der Woche: Immobilienerwerb als Altersvorsorge

Als Verlag dürfen wir Ihnen nicht immer so helfen, wie wir es gerne würden – aus rechtlichen Gründen dürfen wir nämlich keine individuellen Steuerfragen beantworten. Aber wir arbeiten mit dem Portal “frag-steuertipps.de” zusammen, wo sich Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht persönlich um die individuellen Anliegen kümmern. In regelmäßigen Abständen möchten wir Ihnen dort gestellte Fragen vorstellen – und natürlich die Antworten darauf!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane in Kürze eine Immobilie als Alterssitz zu erwerben, die jedoch erst noch gebaut wird. Bezugstermin voraussichtlich Ende 2012. Es fallen jedoch bereits unmittelbar nach dem Kauf schon entsprechende Gebühren wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Bereitstellungszinsen u.ä. an.

Meine Frage ist, ob diese Aufwendungen steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen o.ä. angegeben werden können, auch wenn ich schon heute weiss, dass ich ab 2012 nicht vermieten möchte, sondern Selbstnutzung anstrebe. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass dieser Immobilienerwerb nicht an meinem derzeitigen Hauptwohnsitz/Arbeitsstelle stattfindet, sondern 400km entfernt in der Geburtsstadt meiner Frau. Ab 2012 wäre dann ggf. doppelte Haushaltsführung möglich.

Vielen Dank vorab.

Mit besten Grüßen

Das sagt der Steuerberater:

Zunächst ist grundsätzlich zu prüfen, welche Kosten als sofort abzugsfähige Aufwendungen in Betracht kommen können:

die Grunderwerbsteuer ist Teil der Anschaffungskosten des Grundstücks. Gebühren und Auslagenersatz des Notars für die Beurkundung eines Kaufvertrags gehören, soweit sie auf den Gebäudeerwerb entfallen, ebenfalls zu den Anschaffungskosten des Gebäudes; Gebühren und Auslagen für eine Hypotheken- und Grundschuldbestellung sind als Finanzierungskosten abziehbar. Folge ist, dass nicht alle Kosten sofort abzugsfähig sind, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. Der typisierte Abschreibungssatz für Gebäude beträgt 2% jährlich. Der Großteil der von Ihnen benannten Kosten ist nicht sofort abzugsfähig. Dies stellt nicht unbedingt einen Nachteil für Sie dar.

Im Zeitpunkt des Erwerbes liegen die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung nicht vor. Zwar ist die Begründung einer doppelten Haushaltsführung bei Wegverlegung des Lebensmittelpunktes grundsätzlich möglich (vgl. BMF Schreiben vom 10.12.2009, IV C 5 – S 2352/0), allerdings ist in Ihrem Fall der Mittelpunkt der Lebensinteressen momentan weiterhin am Beschäftigungsort. Sie können daher die Kosten der doppelten Haushaltsführung erst ab 2012 geltend machen.

Daher meine Empfehlung: Listen Sie detailliert alle Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie auf. Sobald die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung vorliegen, z. B. im Jahr 2012, wird geprüft, welche Kosten zu den Anschaffungskosten gehören können. Für eine lückenlose Prüfung empfiehlt es sich erfahrungsgemäß, bereits jetzt eine derartige Übersicht, z. B. mittels des Programmes Excel, anzufertigen.

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