Rennpferde sind mehr als nur Pferdefleisch
Millionen von Mädchen werden mir an dieser Stelle zustimmen. Aber nicht nur sie – sondern auch die EU ist dieser Auffassung. Denn hier stecken wir ganz tief in den (teilweise ganz schön wirren) Vorschriften zur Umsatzsteuer.
Was ist passiert?
Die EU-Kommission will vor den Europäischen Gerichtshof ziehen und gegen die deutsche Rennpferd-Steuer klagen. Wenn nämlich ein Züchter ein neues Rennpferd kauft, sind dafür in Deutschland nur ermäßigte 7% Umsatzsteuer fällig – und nicht die vollen 19, wie es die EU fordert. Denn der reduzierte Umsatzsteuersatz ist nur für Pferdefleisch erlaubt. Für Haustiere – Hamster, Kanarienvögel, Hunde, Katzen usw. – muss der Händler 19% Umsatzsteuer an den Staat abführen.
Reduzierte Steuersätze dürfen nicht für die Beschaffung von Haustieren (Hunde, Katzen, Zwergkaninchen, Meerschweinchen, Kanarienvögel etc.) noch für Ponys und Haus- oder Rennpferde angewandt werden, weil sie nicht für den menschlichen oder tierischen Verzehr vorgesehen sind,
erklärte die EU-Kommission.
(Quelle: AFP)
Welcher Steuersatz auf der Rechnung steht, wenn Sie im Tierhandel ein Kaninchen kaufen und gleich ein Rezept für den nächsten Sonntagsbraten mitbringen, habe ich allerdings noch nicht ausprobiert.
Ein Kommentar zu “Rennpferde sind mehr als nur Pferdefleisch”
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[...] wieder für Verwirrung! Nach Debatten über die Mehrwertsteuer-Reform (die dann doch nicht kam), Rennpferde, Süßkartoffeln und endlosen “Zum Mitnehmen oder zum Hier essen”-Urteilen* geht es [...]