Soll man die Schweiz verklagen?

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Kürzlich erreicht uns folgende Kundenanfrage:

Ist es möglich die Schweiz zu verklagen, weil Sie Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hat?

Abgesehen von der juristischen Machbarkeit einer solchen Klage – wie sehen Sie das?

Meiner Meinung nach ist es ein Unding, dass die Schweiz bzw. die Schweizer Banken mit „deutschen“ Steuergeldern wirtschaften. Das US-Justizministerium und die Steuerbehörde IRS haben es jedenfalls bereits vorgemacht und die UBS Bank mit dem Vorwurf konfrontiert, Kunden in den USA zum Steuerbetrug und Steuerhinterziehung verholfen zu haben.

Doch zuletzt berichtete die Schweizer Zeitung Blick, dass das Amtshilfeverfahren gescheitert ist. Ob die USA nochmals zum Gegenzug antritt ist offen.

13 Kommentare zu “Soll man die Schweiz verklagen?”

  1. 0384099 23 Februar 2010 at 8:55 #

    Die Schweiz (als Staat) zu verklagen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung wäre nicht ganz einfach: Sie hat weder Steuerhinterziehung (als Steuerzahler) betrieben, noch aktiv bei der Steuerhinterziehung mitgewirkt. Sie hat allenfalls nichts unternommen, um die Banken an ihrer “Mithife” zu hindern. Das Nichttätiwerden ist nach Deutschem Recht nur anklagbar, wenn es im Geltungsbreich der deutschen Gesetze geschieht. Zu der Frage, ob der Europäische Gerichtshof angerufen werden kann, vermnag ich mich nicht zu äußern, da die Schweiz wohl in Europa liegt, jedoch nicht Mitglied der EG ist.

  2. Herbert Kienker 23 Februar 2010 at 9:15 #

    Guten Tag!
    Nach meiner Einschätzung kann man gegen schweizer Banken auch gerichtlich vorgehen, wenn man in Deutschland befindliche Filialen schweizer Banken belangt (UBS z.B.). Hier gibt es die Möglichkeit, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorzugehen bzw. wegen Rechtsbeugung in einem besonders schweren Fall. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, wegen eines starken Anfangsverdachtes in den o.a. Fällen gegen diese Banken vorzugehen und zusätzlich wegen des Verdachtes der Verschleierung die Banken zu schließen, alle Konten zu sperren und eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung einzuleiten, unter Aufsicht der Bundesanwaltschaft. Abgesehen von der Wirksamkeit solcher Maßnahmen würde dies natürlich zu außenpolitischen Konsequenzen zwischen der Schweiz und Deutschland führen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Herbert Kienker

  3. Blaki 23 Februar 2010 at 9:42 #

    Wer Gelder in eine Steueroase schafft, macht dies im Fall von Steuerhinterziehung nicht ohne Vorsatz. Der Mangel an bilateralen Abkommen wird schlicht ausgenutzt.

    Die Schweiz – von jeher neutral – kann kein Interesse an derartigen Abkommen haben. Hieraus kann jedoch keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung konstruiert werden. Man könnte auch auf die abstruse Idee kommen, die Polizei der Beihilfe an einer Straftat zu bezichtigen, weil sie eine Straftat nicht verhindert hat.

    Wenn eine gewisse Bevölkerungsschicht aber auch Unternehmen mit Kapital ins Ausland abwandern, dann liegt die Vermutung nahe, dass an den inländischen Rahmenbedingungen etwas nicht stimmt.
    Die gilt es anzupacken.

  4. Heinz-Otto Christmann 23 Februar 2010 at 10:51 #

    Ich fände es richtig, die Schweiz wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu verklagen.

  5. HeinzMeiser123 23 Februar 2010 at 12:36 #

    Nicht die Schweiz sollte verklagt werden, sondern der deutsche Staat – zwar nicht wegen Steuerhinterziehung, sondern wegen Hehlerei! Denn mit dem Kauf der gestohlenen Daten passiert genau das! Die Regierung sollte sich mal ernsthaft damit auseinandersetzen, dass sie mit solchem Verhalten eben nur Gesetzesbrüche fördert – schließlich macht sie es ja vor und führt damit die deutsche Rechtssprechung ad absurdum. Und “warum sollte ich nicht das Gesetz brechen, wenn die Regierung es schon tut” ist dann auch ein Gedanke, der denen kommt, die genug Geld haben, es in die Schweiz zu bringen.

  6. Erik Müller 23 Februar 2010 at 16:48 #

    Hehlerei ist es, wenn man mit gestohlenem Gut Geschäfte macht. Wenn Schweizer Banken mit dem Geld, das dem deutschen Staat gehört und ihm durch das Verbrechen der Steuerhinterziehung vorenthalten wird, Geschäfte machen, erfüllt dies eher den Tatbestand der Hehlerei als der Erwerb der Dateien, die als Beweismittel dienen. Das Argument des Datenschutzes verfängt auch nicht, da alle lohnabhängig Beschäftigten gegenüber dem Finanzamt alles offenlegen müssen und demnach gläserne Bürger sind. Warum folglich nicht auch betrügerische Reiche, die sich ihrer Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwesen verweigern, dessen Vorteile sie jedoch gerne nutzen?

  7. Willy Michel 23 Februar 2010 at 17:15 #

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin der Auffassung, man sollte hier die deutschen Banken wegen Steuerhinterziehung anzeigen. Erst durch deren Mitwirkung wurde die Steuerhinterziehung möglich

    Mit freundlichen Grüßen
    Willy Michel

  8. reservebsc 23 Februar 2010 at 17:27 #

    Was wäre, wenn es gar keine gestohlenen Datensätze gäbe? Ein geschickt eingefädelter Bluff, der dem Staat Millionen bringt, siehe die bisher eingegangenen Selbstanzeigen!
    Jonny Hooker (Robert Redford) lässt grüßen.

  9. Erwin Beck 23 Februar 2010 at 18:12 #

    Der deutsche Staat kann sich in keinem Fall der Hehlerei schuldig machen. Selbst wenn die Daten gestohlen sein sollten, was ja erst zu prüfen ist, denn eher ist doch anzunehmen, dass ein Mitarbeiter der Bank die Daten nur widerrechtlich weitergegeben hat, so kauft der deutsche Staat diese ja nicht an, um sich oder einen Dritten zu bereichern, das wäre Hehlerei, sondern um eine Straftat aufzudecken, einen Straftäter seiner gesetzlichen Strafe zuzuführen und für den Vollzug der Steuergesetze und damit einer gleichmäßigen Besteuerung zu sorgen.
    Andererseits wäre zu prüfen, ob die Strafverfolgungsbehörden, wenn sie von dieser Straftat (der Steuerhinterziehung) erfahren und nichts zu deren Aufdeckung unternehmen, weil ihnen die Informationen auf dubiose Weise zugeleitet wurden, sich nicht der Strafvereitelung (im Amt) schuldig machen würden.
    Viel eher muss man den schweizer Banken gewerbsmäßige Hehlerei vorwerfen, denn sie helfen seit Jahrzehnten deutschen Steuerhinterziehern dabei, hinterzogenen Steuern, also Vermögen, das dem deutschen Staat rechtswidrig vorenthalten wird, anzulegen, um die Steuerhinterzieher und sich selbst zu bereichern.
    Wer sich natürlich auch bereichert, das ist der schweizer Staat, denn er erzielt ja Steuereinnahmen aus den Gewinnen der Banken. Und andererseits ermöglicht und schützt er diese “gewerbsmäßige Hehlerei” durch sein Bankgeheimnis. Und jahrzehntelang hat er keinerlei Bereitschaft gezeigt, bei der Verfolgung dieser Steuerhinterzieher mit Deutschland zu kooperieren. Im Gegenteil: Schweizer Politiker haben in der Vergangenheit sogar Deutsche zur Steuerhinterziehung ermuntert!

  10. CoC 23 Februar 2010 at 18:27 #

    Abgesehen davon, dass ich eine Klage gegen die
    Schweiz für absurd halte, liegt der Fall in den
    USA so, dass die USB-Bank als Filiale in den USA
    die Kunden animiert hat, ihr Geld in die Schweiz
    zu transferieren. Hier hat die Steuerbehörde die
    Möglichkeit, die Bank anzugreifen. Wenn ich als
    Privatmann das Geld in die Schweiz bringe, kann
    die Steuerbehörde nur gegen mich ermitteln.

  11. ra 25 Februar 2010 at 9:42 #

    Wenn “die Schweiz” nicht verklagbar ist, sollte man auf allen sinnvollen Ebenen politischen Druck erzeugen. Es wurde über Jahre hinweg volkswirtschftliche Energie im großen Stil abgezogen.

    Solche Aktivitäten wie “Abwrackprämie” oder “Afganistan-Einsatz” tragen allerdings zur moralischen Rechtfertigung der Steuerhinterziehung bei.

  12. GG 25 Februar 2010 at 11:39 #

    Nicht den Schweizer Staat, sondern die Schweizer Banken sollte man wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Rechenschaft ziehen. Denn diese wissen genau oder müssten dies prüfen,, dass die Gelder zum großen Teil nicht versteuert sind.
    Die Steuer-CD sollten auf jeden Fall angekauft werden, damit man die Steuerhinterzieher belangen kann. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung des BFM scheint mir überzeugend zu sein, nämlich dass dies keinen Straftatbestand der handelnden Beamten darstellt, dient dies doch gerade dazu, Gemeinschädliche Straftaten aufzudecken

  13. HitMan 25 Februar 2010 at 13:44 #

    Es ist immer wieder interessant, wie man hier mit Halbwissen glänzen kann:
    Ist die Steuerhinterziehung bewiesen?
    Ab wann begeht man Steuerhinterziehung?
    Was viele nicht wissen: erst wenn Geld vom Ausland nach Deutschland gebracht wird, muss es versteuert werden.
    Geld, dass in der Schweiz liegt, sich dort vermehrt und dort belassen wird, ist vollkommen unbedenklich. Auch der Transferin andere Länder – nur nicht Deutschland – ist kein Problem.
    Also ab nach Schweiz und die Wohnung in Spanien finanzieren – viel Erfolg.


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