Ritter mit Schneebällen – der Fiskus ist dabei

© 2008 Bernd Boscolo / pixelio.de
Ein schneller Weg zu viel Geld ist ein Schneeballsystem. Allerdings nur dann, wenn man es selbst an den Start bringt und genug Dumme findet, die dabei mitmachen.
Dazu muss man das Luftschloss noch nicht mal so geschickt bauen wie Bernie Madoff. Selbst bei ganz offensichtlichen Schneeballsystemen siegt die Gier der Anleger über den Verstand (soweit vorhanden).
So wie bei der „Tafelrunde“, einem Schenkkreis im Internet. Jede Tafelrunde gliedert sich in vier Stufen. Oben steht der König, darunter zwei Edelmänner, darunter vier Ritter und ganz unten acht Knappen. Die Knappen schenken dem König jeweils 5.000 Euro. Der König scheidet aus, die Tafelrunde wird in zwei neue Tafeln aufgeteilt. Alle Teilnehmer rücken eine Stufe nach oben und müssen neue Knappen anwerben, die wiederum den Königen Geld schenken.
Wer ein wenig rechnen kann, weiß, dass nach 22 Zahltagen so in etwa die gesamte deutsche Bevölkerung in dem Spiel mitmachen müsste, sollen alle Plätze besetzt sein und die dann amtierenden Könige ausgezahlt werden. Wer spät einsteigt, ist also eine Menge Geld los. Wer das Glück hat, in einer der ersten Runden einzusteigen, kann hingegen einen sauberen Profit machen. Damit sind wir beim Thema dieses Blogs: Kassiert das Finanzamt einen Teil dieses Gewinns?
Ja, das tut es. Um Gewinn zu machen, muss man aktiv neue „Anleger“ werben und erbringt damit aus steuerlicher Sicht eine „sonstige Leistung“ (§ 22 Nr. 3 EStG). Dass ein Schneeballsystem sittenwidrig ist und die Knappen ihr Geld zurückverlangen könnten, ändert daran nicht. Im Steuerrecht zählt eben nicht die Moral, sondern das, was hinten rauskommt (FG Münster, Urteil vom 22.4.2009, Az. 12 K 3308/07 E).
Der unterlegene Kläger hatte übrigens mit 15.000 Euro Einsatz 60.000 Euro Einnahmen erzielt.