Na also, geht doch…!

Ich hatte ja schon gar nicht mehr damit gerechnet: Das eigentlich schon beerdigte Steuervereinfachungsgesetz wurde nach langem Hin und Her aber tatsächlich doch noch umgesetzt. Spontan musste ich da an das Motto denken „Tot Gesagte leben länger“.

Und, wer hätte es gedacht, es gibt sogar wirklich eine Vereinfachung, und diese gefällt mir besonders gut: Die Einkommensgrenze für volljährige Kinder entfällt ab 2012.

Juchhu!!!

Warum Juchhu? Darum:
Volljährige Kinder, die zum Beispiel neben dem Studium jobben, mussten bisher ganz genau rechnen: Ein Euro zu viel verdient und schon war das Kindergeld futsch. Das sorgte natürlich immer wieder für Streit mit Finanzamt und Familienkassen. Teilweise ging es bis vor das Bundesverfassungsgericht. Es ist also eigentlich nicht nur eine Vereinfachung, sondern geradezu eine Erleichterung, dass die Einkommensgrenze und die komplizierte Berechnung der Einkünfte und Bezüge ab 2012 wegfallen.

Sie als Eltern können sich ab sofort die Überwachung des Einkommens Ihrer volljährigen Kinder sparen!

Deshalb: Juchhu!!!

Das heißt aber nicht, dass es in Zukunft keine Probleme mehr geben wird. Denn es bleibt dabei: Kindergeld gibt es nur dann, wenn ein bestimmter Berücksichtigungsgrund vorliegt, also sich das Kind zum Beispiel in Ausbildung befindet. Bei der Ausbildung ist dabei entscheidend, dass es sich um die erste Berufsausbildung handelt; dann spielt es wirklich keine Rolle mehr, wie viel das Kind verdient.

Ist die erste Berufsausbildung aber abgeschlossen und absolviert das Kind eine weitere Berufsausbildung, wird genauer hingeschaut: Das Kind darf dann nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Klingt theoretisch einfach – wie immer. Ich befürchte allerdings, dass auch die neue Regelung in der Praxis für Streit sorgen wird. Abgebrochene Ausbildung, Wechsel des Studiengangs, Referendariate, mehrere Studiengänge nebeneinander, Arbeitzeiten von mehr als 20 Stunden in den Ferien – um nur einige mögliche Konfliktpunkte zu nennen

Aber ich will mal optimistisch bleiben. Denn das BMF hat schnell reagiert und mit seinem Schreiben vom 7. Dezember 2011 bereits einige Frage klären können – und das sogar noch vor Inkrafttreten der neuen Regelung. Ich staune! Wer hätte das gedacht (siehe schon oben)?

Ich schlage mal vor, in einem Jahr treffen wir uns zu diesem Thema hier wieder und schauen dann mal, wie es so gelaufen ist. Erfahrungsberichte, egal ob positiv oder negativ, sind natürlich auch schon während des Jahres herzlich willkommen!

Ein Kommentar zu “Na also, geht doch…!”

  1. User 25 April 2012 at 13:35 #

    Zu befürchten ist, dass eine Vereinfachung des deutschen Steuerrechts so kompliziert ausfallen würde, dass man einen Steuerfachmann benötigt, um sie zu kapieren. Deshalb vertraue ich meiner Steuer-Spar-Software, die für mich die allergrößte Vereinfachung bietet.


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