Mein Dankeschön …

©Thommy Weiss, www.pixelio.de
gilt heute den Richtern des zehnten Senats des Bundesfinanzhofs!
Ohne sie wäre mein Leben nicht halb so interessant. Danke für ein Urteil, das mich gleichzeitig aufgeregt, enttäuscht und fassungslos gemacht hat. Und wann kommt es schon mal vor, dass man vor einer Urteilsbegründung sitzt und gar nicht glauben mag, was die Richter so schreiben?
Ja, wer glaubt, die Juristerei ist langweilig, liegt völlig falsch. Lesen Sie doch mal dieses Urteil. Es geht übrigens um die Steuerberatungskosten.
Enttäuschend (oder gar faszinierend?) ist dabei nicht so sehr das Ergebnis, sondern die Argumente, mit denen der BFH zu seinem Urteil gekommen ist.
Mein Lieblingszitat: „Die Ausfüllung von Steuererklärungsvordrucken kann sicherlich einen erheblichen Aufwand verursachen. Diese Last ist aber – wie auch andere Pflichten, etwa die Wehrpflicht – im demokratischen Gemeinwesen „entschädigungslos“ hinzunehmen.“
Das finde ich auch nicht schlecht: „Die Finanzbehörde ist nach § 89 Abs. 1 AO zur Beratung verpflichtet; sie soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind; sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.“
Dass das Steuerrecht kompliziert ist und immer komplizierter wird und man deshalb gezwungenermaßen Hilfe in Anspruch nehmen muss, glauben die Münchner Richter übrigens nicht: „Dass die These von der Unvermeidbarkeit der Steuerberatungskosten nicht zu belegen ist, zeigt die Tatsache, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung selbst erstellt. Eine Vielzahl von Steuerpflichtigen macht von der Möglichkeit, einen Steuerberater einzuschalten, keinen Gebrauch. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Finanzbehörde ggf. zur Hilfeleistung verpflichtet ist.“
Mehr ist nicht zu sagen. Ich schweige jetzt still und genieße!
18 Kommentare zu “Mein Dankeschön …”
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… irgendwie muss der krieg in afghanistan ja finanziert werden …
Hallo, erst kürzlich hat mein Freund mir erzählt, wie er b.d.Abgabe d.Steuererklärg. f. seinen Schwiegervater “behandelt” wurde: Da er erstmals Heimkosten, Pflegeaufwendg., Pflegestufe usw. geltend machen wollte; teilw. Belege einfach vernichtet wurden; wollte er Hilfe bekommen! Reaktion d.Finanz.Beamt.: gehen Sie doch zu einem Steuerberater! (übrigens ein für Servicequalität ausgezeichnetes Amt!!!). m.fr.Gr.
30.5.2010
Wenn der ehemalige Bundeskanzler Schmidt sich nicht in der Lage fühlte, seine Steuererklärung ohne fremde Hilfe abzugeben, muß doch der unbedarfte Laie dazu natürlich ohne Hilfe fähig sein. Wieder ein Bewis dafür, daß der Begriff “Recht” nicht vom Begriff “Richtig” abzuleiten ist. MfG J. Heinen
Dass die Bundesbürger jedes Jahr sehr viel Geld
durch falsch ausgefüllte Steuererklärungen ( weil
sie zu kompliziert sind )verlieren, haben die Richter natürlich nicht aufgeführt, da sie sonst ja das Absetzen der Steuerberatungskosten hätten verteidigen müssen.
Wie man übrigens das Ausfüllen der Steuererklärung
mit der Wehrpflicht gleichsetzen kann, wird ein
Geheimnis der Richter bleiben.
Der Gesamtbetrag der Einsparungen des Staates, die wegen nicht eingeforderter Steuerersparnisse ist bekanntlich enorm. Die Zahl der Stueuerbürger, die auf Steuerrückerstattungen wegen der Komplexität und Kompliziertheit von Steuer- und Steuerermäßigungserklärungen bzw. – anträge “verzichten” ist recht hoch. Das Argument, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung(en) selbst erstellen, ist stupender Unsinn. Es zeigt die absolute Lebensfremdheit des Gerichts.Es ist eine bekannte Tatsache, dass gute Freunde, Bekannte, Nachbarn etc. häufig aushelfen. In Betrieben gibt es ebensolche “versteckten” Hilfen. Sie alle machen das nicht gratis. Das Gericht fördert im Grunde genommen Schwarzarbeit bzw. Steuerhiunterziehungen.
Ich finden man sollte zumindest Datum und Aktenzeichen des Urteils angeben.
Nicht jeder hat (so wie der Verfasser) die Möglichkeit, über einen Service wie juris selbst zu recherchieren, um welches Urteil es sich eigentlich handelt.
Eine Frage an die weltfremden Richter des 10. Senates des Bundesfinanzhofes:
Wieviele Steuerberater nehmen Sie für Ihre Steuererklärung in Anspruch?
Ich warte auf Antwort!!!
Die Begründung des BFH ist zwar lustig oder eher traurig, aber in sich schlüssig. Ein Hund beißt nicht die Hand, die ihn füttert. Die Richter des BFH sind Beamte, die ihr Gehalt und spätere Pension vom Staat bekommen. Sie werden also einen Teufel tun, die Einnahmen des sie alimentierenden Staates zu schmälern. Im übrigen: In den wenigen Fällen, in denen die Richter des BFH bürgernah geurteilt haben, hat das Bundesfinanzministerium postwendend einen sog. Nichtanwendungserlass verfügt! So geht dass bei uns heute!
Leider verbietet meine Erziehung zu schreiben, was ich denke.
Abgehoben und weltfremd ist noch zu mild.
Das Urteil ist wirklichkeitsfremd. Warum nehmen die meisten Steuerpflichtigen keinen Steuerberater? – Weil sie die Kosten scheuen. Sie haben evtl. einen stillen Helfer (Bekannte, die mit der Materie vertrauter sind als sie selbst). Die Finanzbeamten können sich jetzt auf die Welle von Terminanfragen freuen von Leuten, die unter Hinweis auf dieses Urteil Hilfe einfordern.
Herrlich – bloß gut, dass es steuertipps.de gibt – und die dicken, gelben Wälzer (Steuertipps-Druckausgabe). Da kann man dann auf tausenden Seiten nachverfolgen, warum das Erstellen einer Steuererklärung so einfach ist…in welcher Welt leben die Herren Richter eigentlich? Wahrscheinlich haben sie alle einen guten Steuerberater, der ihnen sagt, welche Abschreibungsmodelle derzeit noch gefördert werden, um ihre dicken Gehälter vor dem Fiskus zu retten…;-)
Bitte, seit welchem Jahr sind Veräußerungsgewinne von physischem Gold nach 12 monatiger Spekulationsfrist ESt-frei? Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Karl J. Bois
@ Norbert Reiffenhäuser: Es handelt sich um das BFH-Urteil vom 4.2.2010, X R 10/08. Wenn Sie im Text auf “Urteil” klicken, kommen Sie zum Volltext auf der Webseite des BFH.
das FA Flensburg wollte sich sogar mit 2 Anrufen davon abbringen, meinen Einspruch zu bearbeiten, da ich sowieso keine Steuer dank “Verlustvortrag” nachzahlen müßte.
Das sich aber der Verlustvortrag dadurch verringere und dies somit in künftige Bescheide negativ auswirke, wollte man nicht begreifen bzw. verstehen.
“unsere” Diener
Steuererklärungen sind doch so einfach. Ich habe mir vor Jahren eine Erklärung vom Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Weil ich irgendwie nicht zufrieden war, habe ich die nicht abgeschickt, sondern die Akademische bestellt. Ergebnis: Ich bekam über 800.-€ mehr raus, als bei dem der von Profis erstellten Version. Dass ich die Akademische aboniert habe, dürfte sich von selbst verstehen. Und jetzt habe ich für meinen Sohn die Steuer gemacht. Die Akademische hatte 3200.-€ Erstattung ausgerechnet, das Finanzamt 400.- €. Ohne die Software hätte ich das gar nicht gemerkt. Zwei Einsprüche und dann hatte er die restlichen 2800.-€ auch noch auf seinem Konto. Was machen wohl die armen Teufel, die das nicht mit dem Programm prüfen können??????
Guten Tag,
ich weiß nicht, ob ich bezüglich des Urteils lachen oder weinen soll. Die Begründungen dazu grenzen schon fast an Dummheit. Oder ist es eher Dreistigkeit, denn diese hochdotierten Damen und Herren des Bundesfinanzhofes haben ja ihre Schäfchen im Trockenen oder in Liechtenstein…..
Gott sei Dank gibt es die Steuersparerklärungen von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, sonst könnte ich meine Steuererklärungen nicht mehr “selbständig” ausfüllen, obwohl ich noch nicht mal komplizierte Steuerfälle habe. Und die Damen und Herren vom Finanzamt bzw. Bürgerbüro würden sich bedanken, wenn ich mit all meinen Fragen zu ihnen käme und mich wie schon geschehen eiligst an den Steuerberater verweisen.
Kosten für notwendigerweise umfangreiche Steuersoftware und sonstige Steuerlektüre sind keine “Steuerberatungskosten” oder?! Auf diese Logik muss man oder frau erst mal kommen. Nun weiß ich ja Bescheid – dem Bundesfinanzhof sei Dank!
Liebe Grüße von mari
Ja, es ist armseelig für dieses Land auch nur eine müde Mark – sorry Euro – zu “verdienen”. Mir ging es übrigens auch so mit den tollen Beamten, als ich meine totkranken Eltern pflegen musste. Dieses Pack hatte nicht mal davor halt gemacht, die Krankenakte zu verlangen!! Dinge, die nur angefordert werden dürfen, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dass diese Brüder und Schwestern dir auch noch beim Ausfüllen helfen oder gar “beraten” sollen, ist schlichtweg lächerlich. Deutschland verkommt zu einem korrupten Staat, nein – es ist schon verkommen. Mit Zwangsgeld aufbrummen zur Abgabe der Steuererklärung sind die sofort zur Stelle. Mittlerweile warte ich schon 4 Monate (!!) auf meinen Bescheid. Bei Anruf kommen fadenscheinige Ausführungen – obwohl dieses Papierwerk mit ELSTER verschickt wurde, und ja noch dazu bevorzugt behandelt werden soll in der Bearbeitung. Sorry, wenn ich es so krass ausdrücke: Aber das erste was reformiert werden sollte, ist unser Beamtentum. Alle weiteren Urteile in denen es um – nein, halt gegen die Bürger geht, die diesen Sesselfurzern ihren Lebensunterhalt auch noch (mit)finanzieren, zaubern mit sicher kein Lächeln ins Gesicht!!
Das unsere beamteten BFH-Richter natürlich ihre Pfründe erhalten wollen ist klar. Nur sollten eigentliche Beamte dem Volke dienen und sich nicht auf Kosten des Volkes bereichern. Oder sind alle Beamtete im staatlichen Finanzwesen Nachkommen ehemaliger Raubritter? Hier wird zwar kein Gesetz gebeugt aber der Blickwinkel der Richter ist etwas gebeugt. Falls die Steuererklärung so einfach ist, daß kein Steuerberater benötigt wird, hätte ich gern eine eidesstattliche Erklärung der BFH-Richter, daß sie keinen Steuerberater benötigen.