“Kein Schwein ruft mich an, keine Sau interessiert sich für mich!”
Die Finanzverwaltung rühmt sich immer wieder gerne mit ihrem tollen Service zum Wohle des Steuerzahlers. Servicecenter werden geschaffen, um die persönliche Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern. Eine Steuererklärung, die per ELSTER verschickt wird, wird bevorzugt bearbeitet. Das Finanzamt fordert deutlich weniger Belege als noch vor ein paar Jahren an. Also ist doch alles bestens, oder?
Nein, eigentlich nicht. Wann haben Sie zuletzt persönlich mit Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt gesprochen? Wurden Sie darüber informiert, dass nicht alle Kosten steuermindernd anerkannt werden – und zwar bevor (!) Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben? Steht in Ihren Erläuterungen zum Steuerbescheid, was gestrichen wurde und warum?
Nichts davon ist mir in den letzten Jahren passiert. Ich gebe meine Steuererklärung ab und erhalte irgendwann meinen Steuerbescheid, in dem immer irgendwelche Kosten nicht anerkannt wurden. Hat man mich vorher darüber informiert? Nein. Steht in den Erläuterungen irgendetwas drin? Nein. Es liegt also an mir, herauszufinden, wo das Finanzamt von meiner Steuererklärung abgewichen ist. Oft gar nicht so einfach.
Und wehe, wenn ich per Telefon das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter suche. Von wenigen Ausnahmen abgesehen hatte ich oft das Gefühl, dass das nicht erwünscht ist. „ Aber ich wollte doch nur kurz fragen, warum … Aber … Und das geht wirklich nur schriftlich? … Aha. … Na gut. … Auf Wiedersehen! … Ja, Ihnen auch noch einen schönen Tag.“

Rainer Sturm / pixelio.de
Irgendwie verstehe ich unter Service etwas anderes. Eine kurze Nachfrage von Seiten des Finanzamts (kann ja auch schriftlich sein!) und viele Unklarheiten könnte man vorab klären. Das scheint nicht mehr zu gehen. Warum? Ich verstehe es nicht.
Mit einem Blick auf das Gesetz ist es sogar sehr bedenklich, dass die Finanzämter zunehmend den persönlichen Kontakt mit ihren „Kunden“ abbrechen. Denn: Das Gesetz verpflichtet die Finanzverwaltung, Sie anzuhören, bevor zu Ihren Ungunsten von der Steuererklärung abgewichen wird (§ 91 AO). Und Sie haben einen Anspruch auf einen verständlichen Steuerbescheid (§ 121 AO).
Scheint irgendwie niemanden mehr zu interessieren…
Was ich mache? Ich lege eigentlich immer Einspruch ein. Wenn ich Abweichungen von meiner Steuererklärung feststelle, aber nicht genau ermitteln kann, wo das Finanzamt was gestrichen hat, und im Steuerbescheid dazu auch nichts steht, gibt es eigentlich keinen anderen Weg mehr. Und vor allem bestehe ich darauf, dass das Finanzamt die Abweichungen benennt und begründet. Unterm Strich ist das mehr Arbeit für alle Beteiligten, aber auch das scheint keine Rolle zu spielen…
10 Kommentare zu ““Kein Schwein ruft mich an, keine Sau interessiert sich für mich!””
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Liebe Frau Kutschera,
Ihren Wünschen zum Thema Service steht leider die Realität in den Ämtern völlig entgegen. Unser kleines, ländliches Finanzamt hat fast 30.000 Steuererklärungen von Arbeitnehmern im Jahr. In fast allen dieser Fälle müssen die Bearbeiter etwas verändern ( oftmals auch zum Wohle des Bürgers ). Ein vorheriges Anschreiben oder ein Telefonat ( während der Arbeitszeit ) ist für die Kollegen schlicht zeitlich unmöglich. Das gleiche gilt für Anrufe an Ihren Bearbeiter. Wenn die Kollegen vom Stapel arbeiten, haben Sie jedes Jahr einen anderen Bearbeiter. Ach, ich könnte jetzt über viele Seiten über die Kluft zwischen Rechtsprechung und Praxis schreiben, aber in einem Punkt haben sie vollkommen Recht. Jede Abweichung muss in den Erläuterungstexten benannt werden. Wir bieten Ihnen sicher nicht den gewünschten Service, aber ich kenne viele Kollegen die sich sehr engagieren.
Vollständig richtig. Vor einigen Jahren gab es noch Begründungen über Streichungen.
Ich denke, die Finanzverwaltung hofft, dass die Leute resignieren und daher keine Erklärung verlangen.
Gute Idee, grundsätzlich bei Abweichungen einen Einspruch einzulegen.
Schöne Grüße
Günther Schäfer
Ja, so ist es leider. Der Rechtsstaat verkommt in diesem Bereich ( aber nicht nur da) zu einer Farce.
Sie sprechen mir aus der Seele. Genauso sind meine Erfahrungen: Beträge fehlen ohne Hinweis. Erläuterungen: Fehlanzeige. Ich habe gerade ein zweites Mal Einspruch eingelegt, weil auch nach dem ersten Einspruch nicht korrekt geprüft wurde. Wieviel Zeit und Arbeit könnte man sich sparen!
Annette Rose
Besser kann man es nicht beschreiben, exakt so läuft es beim jetzigen Fiamt ab.Der persönliche Kontakt ist jedoch möglich.
Das es auch anders geht zeigt jedoch mein beiden vorigen FinazAmter, da war alles genau begründet
und der persönliche Kontakt war auch vorhanden.
Es ist daher wohl eher eine Frage, wie die Leitung des FiAmtes mit der Qualitätsüberwachung für die Begründungen von Nichtanerkennungen umgeht.
MfG hdv00
Es gibt rühmliche, jedoch sehr seltene Ausnahmen in punkto Erklärungen im Steuerbescheid der verschiedenen Finanzämter. Vorherige Anrufe bekam ich oder einer meiner Klienten noch nie. Ich war zig Jahre für einen Steuerhilfeverein tätig.
Es gibt tatsächlich etliche steuerzahlerfreundliche Reglungen in der Abgabenordnung, im Einkommensteuergesetz und der BFH-Rechtsprechung, alles nachlesbar im Internet, leider sind sie den Finanzsachbearbeitern nicht bekannt. Nach meiner Auffassung sind sie zufrieden, wenn nach dem Einscannen der Steuererklärung ein Steuerbescheid ausgedruckt wird. Nach meinen Erfahrungen sind in der Gruppe der Frühruhestandsnehmer und Betriebsrentner bis 63 Jahre über 90% der Steuerbescheide falsch, d.h. um bis zu 1.500 Euro zu hoch. Einsprüche werden seit einer entsprechenden Anweisung der OFD Karlsruhe seit Mitte 2009 grundsätzlich mit fadenscheinigen Begründungen abgewimmelt, nach zweimal Abwimmeln ist der außergerichtliche Rechtsweg erschöpft – dann bleibt nur noch die Klage beim Finanzgericht.
Meines Erachtens sind die einfachen Finanzsachbearbeiter trotz bzw. wegen ihrer Ausbildung nicht in der Lage, einen klaren Gesetzestext wie den §10 EStG zu verstehen oder eine Rückfrage zu formulieren. Sie brauchen einfache Kochrezepte, aber nicht vom Steuerpflichtigen, sondern von Kollegen, die vielleicht etwas länger da sind, aber die gleichen Probleme haben. Kürzlich wurde sogar ein normales Schreiben zu einem Steuerfall an das Finanzamt von diesem an das Finanzgericht weitergeleitet, damit dieses prüfe, ob es sich um eine Klage handele. Natürlich war es keine, aber der Vorgang war erst einmal vom Tisch.
Hallo, ich habe zwei mal unsere Steuererklärung mit Elster abgegeben. Nie wieder! warum? Erstens wurden jedesmal Belege nachgefordert und zweitens mussten wir sowieso 90% der Belege abgeben. Und es hat genauso wenn nicht länger gedauert als in der Papierform. Deswegen sind wir bei der Papierform geblieben, Elster mag gut sein für Leute, die wenig bis keine Belege haben für Werbungskosten u.a., aber nicht für uns.
Es nehme an, das “normale” Finanzbeamte mit dem Steuerrecht eben auch “überfordert” sind, ich bin Lohnsteuerzahler, mit Haus (Mieteinkünften) und einem kleinem Nebengewerbe (Fotovoltaikanlage auf Haus) und im letzten Jahr stand die Steuerfahndung vor meiner Tür, weil ich angeblich zu Hohe Ausgaben hätte und dazu zu wenig Einkünfte habe….
Naja, ich frage mich schon, ob das deutsche Steuerecht noch der Realität entspricht. Besonders Arbeitnehmer haben Steuer und Sozialabgaben freie Einkünfte, wie Sonntags bzw. Nachtarbeitszuschläge, aber sowas kennen halt die Beamten im kleinem Schwandorf nicht….
Hallo,
ich habe ganz andere Erfahrungen mit dem Finanzamt Freiburg. Wenn ich die Steuererklärung beim ServicePoint abgebe werden alle Belege durchgeschaut und besprochen, da weiß ich schon was und warum gestrichen wird. Wenn dann der Steuerbescheid kommt, sind i.d.R. nur diese Punkte geändert worden. Bei zusätzlichen Unklarheiten rufe ich bei dem/der Sachbearbeiter/in an, der/die steht ja oben auf dem Bescheid und da kann man ein klärendes Gespräch führen. Es ist doch für die Sachbearbeiter nicht zumutbar die Steuerzahler vorher anzurufen – da hätten die viel zu tun.