Der Unterschied zwischen einem Postchef und einer Dönerbudenbesitzerin

Quelle: Norman23/pixelio.de

“‘Wir haben schon erhebliche Bedenken für ihre Sozialprognose.” Das systematische Vorgehen an der Steuer vorbei sei “eine Bereicherung auf Kosten der Gesellschaft” gewesen.”

Mit solchen Worten hätte man gerne den Richter im Fall Zumwinkel zitiert. In dem allerdings stellte bekanntlich die Staatsanwaltschaft zufällig einen Antrag 12 Stunden zu spät und statt im Knast residiert der Top-Manager jetzt in einem italienischen Castello.

Mit so viel Glück darf man natürlich nicht rechnen, wenn man statt Briefmarken Döner verkauft und alleinerziehende Mutter dreier Kinder ist. Dann nämlich wird man wegen Steuerhinterziehung in (lt. Schätzung des Gerichts) gleicher Größenordnung zu 20 Monaten ohne Bewährung verknackt.

Die beiden Urteile wundern mich im Ergebnis weniger als die Tatsache, dass man mit Döner für 2,50 Euro Millionärin werden kann.

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Ein Kommentar zu “Der Unterschied zwischen einem Postchef und einer Dönerbudenbesitzerin”

  1. ES 29 Juli 2009 at 10:06 #

    Die Richter und die Staatsanwaltschaft haben mit Herrn Z. zusammen Golf gespielt und waren sowieso einander vertraut. Mit diesen Bekanntschaften kann eine kleine Imbißbudenbesitzerin nicht aufwarten und bekommt die volle (oder besser überhöhte) Strafe des Gesetzes zu spüren. Urteile werden nach gesellschaftlichem Status gefällt. Das müsste doch mittlerweilen allgemein bekannt sein.


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