Der Professor aus Heidelberg lässt von sich hören

Wir klagen ja immer gerne über das komplizierte Steuersystem. Wenn dann aber mal einer kommt und seriös eine Vereinfachung unter anderem in Form einer Flat Tax in Aussicht stellt, dann finden wir das eigentlich doch zu unsozial. Und Steuerabzugsmöglichkeiten wollen wir dafür erst recht nicht opfern.

Das wurde Paul Kirchhof im letzten Wahlkampf zum Verhängnis. Höchst erfolgreich wetterte Gerhard Schröder gegen dessen Konzept:  Bei der Flat Tax würde der Millionär ebenso 25% seiner Einkünfte zahlen müssen wie der Facharbeiter.

Das geht natürlich nicht.

Stattdessen sorgte die SPD in der großen Koalition dafür, dass fast ausschließlich Millionäre einen Einheitssteuersatz von 25% zahlen dürfen – nämlich die Abgeltungsteuer auf ihre Kapitalerträge und Spekulationsgewinne. Der Facharbeiter hingegen ist immer weiter die Progressionsleiter raufgeklettert. Mittlerweile darf bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 45.000 Euro von einer Gehaltserhöhung gut 38 Prozent an das Finanzamt überweisen– und da sind Sozialabgaben noch nicht eingerechnet.

Das ist sozialdemokratische Gerechtigkeit.

Paul Kirchhof hat jetzt der Süddeutschen Zeitung ein langes Interview gegeben. Darin  bezweifelt er (zurecht), dass die Abgeltungsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist und hofft (höchstwahrscheinlich nicht zurecht) auf eine Ausweitung auf die anderen Einkunftsarten

Der Gesetzgeber hat die 25 Prozent bei vereinfachter Bemessungsgrundlage tatsächlich eingeführt – wenn auch nur für die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Jetzt stellt die rechtspolitische Vernunft und der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz die Frage, ob der Gesellschafter einer GmbH nur 25 Prozent Steuern auf seinen Kapitalgewinn zahlen soll, der Geschäftsführer aber 45 Prozent auf seine Arbeitseinkünfte. Der Maßstab muss gleich sein. Und da wir die Sätze nicht auf 45 Prozent bringen, da das Kapital sonst aus Deutschland abfließt, wird man sich auf 25 Prozent einigen müssen.

Zum Interview auf sueddeutsche.de

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