Christmas Shopping im Ausland: Leider ist der Zoll nicht alles…
Pünktlich zum Christmas Shopping werden am 1.12.2008 die Höchstgrenzen für die zollfreie Einfuhr von Reisemitbringseln aus Drittländern erhöht:
- > Einreise per Flugzeug oder Schiff: Waren im Wert bis 430 Euro,
- > Einreise per Bahn oder Auto: Waren im Wert bis 300 Euro.
- > Einreise per Post: 150 Euro je Sendung.
- > Reisende unter 15 Jahren: 175 Euro – egal, mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Außer, sie reisen in einem Paket ein. Dann sind nur 150 Euro zollfrei.
Leider ist es aber mit dem Zoll nicht getan: Auch Einfuhrumsatzsteuer fällt an, wenn ich Waren nach Deutschland einführe. Die Grenzen werden hier leider nicht angehoben, es bleibt bei der lächerlich niedrigen Wertgrenze von 22 Euro. Der Steuersatz bei der Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem in Deutschland fälligen Umsatzsteuersatz: normalerweise 19%, für Bücher und einige andere Waren nur 7%
Zwei Beispiele:
Ich erhalte ein Päckchen von meinem Erbonkel aus Neuseeland. Er schickt mir einen teuren Bildband, um mich neidisch zu machen. Wert: 80 Euro. Kein Zoll, da Wert unter 150 Euro (ätsch – das hätte ihm sicher gefallen). Aber theoretisch Einfuhrumsatzsteuer – denn die Grenze von 22 Euro wird überschritten. Umsatzsteuersatz: 7%.
Ich brauche dringend Urlaub und fliege zum Skifahren nach Aspen (USA). Aus dem Land der unbegrenzten Shopping-Möglichkeiten bringe ich eine neue Digitalkamera mit. Wert: 390 Euro. Da ich mit dem Flugzeug einreisen, fällt kein Zoll an (Grenze: 430 Euro). Einfuhrumsatzsteuer muss ich zahlen, Umsatzsteuersatz: 19%.
Nach so viel Rechnerei brauchen Sie auch Urlaub? Mitbringen dürfen Sie ab dem 1.12.2008:
- > Tabakwaren für Personen ab 17 Jahren: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
- > Alkohol und alkoholhaltige Getränke für Personen ab 17 Jahren: Ein Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren. Hinzu kommen vier Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier.
- > Arzneimittel mit der dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge.
- > Kraftstoffe, die sich im Tank befinden sowie bis zu zehn Liter in einem tragbaren Reservebehälter.
- > Andere Waren im Wert von insgesamt 300 Euro – bis Sie die Grenze von 430 Euro (300 Euro) erreicht haben.
Glück für Trinker und Raucher: Waren wie Tabak und Alkohol, für die eine besondere Mengengrenze gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.
Ätsch: Für Bewohner grenznaher Gemeinden zur Schweiz, Arbeitnehmer, die zu ihrem Arbeitsplatz in einem Drittland pendeln, und für Berufskraftfahrer gelten weiterhin eingeschränkte Freimengen.
(Bild: © Bernd Sterzl / pixelio.de)
3 Kommentare zu “Christmas Shopping im Ausland: Leider ist der Zoll nicht alles…”
Eine Antwort schreiben
Wie ist denn die Grenze bei Parfums (da gab es doch auch eine). Und – warum wird die von einer Frau nicht genannt, dafür aber Trinker und Raucher.
…zu viele Besprechungen mit reinen Männer-Teams…
Dem Recherchör ist nichts zu schwör (oder so):
Die Höchstmengen für Kaffee, Tee und Parfum wurden abgeschafft. Das fällt jetzt alles mit in die Wertgrenze von 430/300 Euro.