Abgeordnetenpauschale: “Je absurder die Steuerbegünstigung, desto fester ist sie zementiert”

Im letzten Jahr hat der Bundesfinanzhof ein ebenso kurioses wie ärgerliches Urteil gefällt. Es ging um die steuerfreie Abgeordnetenpauschale. Unsere Volksvertreter gönnen sich pro Jahr einen Steuerfreibetrag von 43.764 Euro.

Der Bundesfinanzhof beschäftigte sich erst gar nicht mit der eigentlichen Frage, ob die Pauschale gegen den Gleichheitssatz der Verfassung verstößt.
Es wies die Klage ab. Begründung: Die Kläger hätte keine ernsthafte Aussicht darauf, ebenfalls in den Genuss dieser einzigartig hohen Begünstigung zu kommen. Klagen dürfe nur, wer einer den Abgeordneten vergleichbaren Gruppe angehöre und nicht in den Genuss eines ähnlich hohen Freibetrags käme.

Der Münsteraner Professor Dieter Birk hat jetzt in der Fachzeitschrift DStR dem BFH die Logik dieses Urteils unter die Nase gerieben:

Mit diesem Ansatz sind gezielt auf kleine Berufsgruppen zugeschnittene Privilegien praktisch nicht mehr überprüfbar. Mehr noch: je größer und üppiger die Privilegierung, desto weniger ist anzunehmen, dass andere, nicht zur Gruppe der Privilegierten Gehörige, die Chance haben, ebenfalls begünstigt zu werden. Je größer das Ausmaß des Gleichheitssatzverstoßes, desto unangreifbarer wird die Regelung. Je absurder die Steuerbegünstigung, desto fester ist sie zementiert, da niemand behaupten kann, er habe auch die Chance in den Genuss von Absurditäten zu kommen.

Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen.

Ich bin gespannt, ob das Bundesverfassungsgericht sich mit diesem und den zahlreichen anderen kritischen Beiträgen zum BFH-Urteil  beschäftigt. Denn es muss jetzt in letzter Instanz über die Abgeordnetenpauschale urteilen.

3 Kommentare zu “Abgeordnetenpauschale: “Je absurder die Steuerbegünstigung, desto fester ist sie zementiert””

  1. Michael Santak 6 Mai 2009 at 7:33 #

    Alle Menschen sind gleich. Doch einige sind gleicher (die Mächtigen).
    Aber mal ehrlich: Wollen wir denn wirklich alle gleich sein? Wo kommen wir denn hin, wenn sich alle die Sonderrechte der A/B/C/SLK-Klasse-Fahrer herausnehmen dürften? Das Privileg der Gleichheitsübertretung sollte ausschließlich den wirklichen Alpha-Tieren vorbehalten bleiben.

  2. Lehrerin 6 Mai 2009 at 12:10 #

    Big dogs eat first. Politiker (be)dienen sich selbst am besten. Und der Lupo-Fahrer sollte einsehen, dass er keine Chance hat, wenn ihm ein überbreiter Straßenkreuzer entgegenkommt. Also sollte er im eigenen Interesse Platz machen. Das muss man einfach als “natürliche” und “gottgegebene” Ungleichheit akzeptieren. Alles andere wäre doch fundamentalistische Gleichmacherei, die uns in eine Diktatur des Mittelmaßes zwingen würde. Also: Es lebe das Privileg – solange es meine Privilegien nicht beschneidet.

  3. Interessierte 6 Mai 2009 at 12:38 #

    Die steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten von jährlich rund 44.000 EUR kann doch gar nicht verfassungswidrig sein, weil die Diäten ohnehin aus Steuermitteln bezahlt werden (außerdem sind die Abgeordneten verfassungsgemäß vom Volk gewählt und alles, was sie tun, tun sie laut Amtseid zum Wohle des Volkes). Sonst würde man Geld erst in die linke Tasche stecken und von dort sofort wieder zurück in die rechte Tasche.
    Wenn es die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete nicht gebe, müssten notgedrungen die Diäten erhöht werden, da die Abgeordneten freiwillig auf besser bezahlte Jobs verzichten, um dem Volk zu dienen.
    Umgekehrt wäre es doch eine große Steuervereinfachung, wenn alle Gehaltszahlungen aus dem Steuersäckel steuerfrei wären. Dann müssten einige Hunderttausend Einkommensteuererklärungen der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst erst gar nicht abgegeben, geschweige denn bearbeitet werden.


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