Wette gewonnen oder verloren?
Ich hatte gewettet, dass „es innerhalb der nächsten vier Wochen (also spätestens am 6.10.2010) einen neuen Nichtanwendungserlass gibt? Und zwar wird die Finanzverwaltung das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Thema Erstattungszinsen für nicht anwendbar erklären.“
Es hat ein bisschen länger gedauert (statt vier Wochen ungefähr zwei Monate).
Es ist auch kein Nichtanwendungserlass gekommen, wie ich vermutet hatte. (Hätte wahrscheinlich viel zu viel Aufsehen erregt, denn damit erklärt die Finanzverwaltung immerhin ein Urteil des obersten deutschen Finanzgerichts für nicht anwendbar!)
Der Gesetzgeber hat keine halben Sachen gemacht, sondern hat gleich das Gesetz geändert. Das Jahressteuergesetz war eh noch nicht fertig und eine Ergänzung ist ja schnell eingefügt. Jetzt finden wir also in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG die Regelung, dass Erstattungszinsen für Steuererstattungen steuerpflichtige Kapitalerträge sind. Damit wird das anderslautende BFH-Urteil vom 15.6.2010, VIII R 33/07, ausgehebelt. Die umgekehrt vom Steuerpflichtigen ans Finanzamt gezahlten Nachzahlungszinsen sind aber weiterhin nicht absetzbar!
Da kann man sich ärgern (zu Recht), ich kann nur ungläubig den Kopf schütteln. Vor allem die Geschwindigkeit, mit der ein positives BFH-Urteil mit einer Gesetzesänderung gekippt wird, ist bedenklich. Die Angst vor weiteren Steuerausfällen war wohl sehr groß. Schade, denn an anderen Stellen ließe sich deutlich mehr einsparen und man hätte den Steuerbürgern das gute Urteil lassen können. Sehr schade!
Scheint so, als hätte ich die Wette doch irgendwie gewonnen – nur freuen kann ich mich darüber eigentlich nicht.