Fallbeispiel: Wie komplizierte und rechtswidrige Steuergesetze entstehen

Beiträge zur Krankenversicherung müssen ab 2010 höher abziehbar sein als bisher. Diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung in eine für ihre Verhältnisse recht klare und eindeutige Regelung umgesetzt.

Abziehbar sein sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oder die Mindestabsicherung in der privaten Krankenversicherung (die dem Basistarif entspricht). Dafür würde der Sonderausgabenabzug für alle anderen Versicherungsbeiträge gestrichen, z.B. für die Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherung.

Soweit so klar. Und positiv. Weil auch die Höchstbeträge (und ihre unselige Berechnung) verschwinden würden, hätten alle Steuerzahler mehr Geld in der Tasche.

Aber das wäre zu einfach. Ausgerechnet der CDU ist jetzt aufgefallen, dass Besserverdienende überproportional  profitieren würden.

Ist ja auch ganz logisch. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Gehalt. Wer mehr verdient, zahlt mehr (bis er die Beitragsbemessungsgrenze erreicht). Bei der Berufsunfähigkeit richten sich die Beiträge hingegen nach dem Risiko. Ein Dachdecker zahlt mehr als ein Manager.

Deshalb will die CDU jetzt einen „Mix“ aus Absetzbarkeit von Krankenversicherung und anderen Versicherungen. Die SPD kann sich natürlich nicht sperren – schließlich muss sie bei vermeintlichen Wohltaten für den kleinen Mann die Fahne voran tragen. Aber sie will die Kosten deckeln und nicht mehr ausgeben als bisher vorgesehen. Das kann nur bedeuten: Die Krankenversicherungsbeiträge wären wieder nur begrenzt absetzbar.

Man hört bereits das Ächzen der Verfassungsrichter in Karlsruhe. „Noch deutlicher“, denken sie wahrscheinlich, „hätten wir es doch nicht formulieren können: ‚Der Gesetzgeber hat auch die Anforderungen an eine folgerichtige steuerrechtliche Verschonung des Existenzminimums der gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Steuerpflichtigen zu beachten’, haben wir geschrieben. Liest überhaupt jemand unsere Urteile?“

Wahrscheinlich nicht. Und selbst wenn, interessieren sie Politiker höchstens am Rande. Die Pendlerpauschale hat als Lektion scheinbar nicht gereicht.  Mal schauen, was am Ende dabei rauskommt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

22 Kommentare zu “Fallbeispiel: Wie komplizierte und rechtswidrige Steuergesetze entstehen”

  1. Michael Santak 26 März 2009 at 10:41 #

    Recht und Gerechtigkeit in allen Ehren, aber in der rauen Welt der Wirklichkeit mit ihren Sachzwängen, Interessenskonflikten und politischen Opportunitäten weht nun mal ein ganz anderer Wind. Damit sollen wohlmeinende Rechtsvertreter nicht als realitätsfremd abgetan werden. Sie leben eben in einer besseren Welt, in der sie sich keinen Kopfschmerz über die Finanzierbarkeit und Realisierbarkeit ihrer gerechten Sache machen müssen. Die Politiker können doch schließlich nichts dafür, dass die Banker und Autobauer viel lauter um Staatshilfe schreien können als die Bürger. Zig Milliarden Steuergelder fließen jetzt in den Finanzsektor und in die Industrie, da bleibt kein Spielraum für Steuerausfälle ohne Gegenfinanzierung. Wie sehe denn Ihre Lösung aus?

  2. Christian Dülpers 26 März 2009 at 14:52 #

    Hier stellt sich nicht die Frage nach Spielraum. Es geht um eine verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums. Wenn sich keine Gegenfinanzierung finden lässt, dann müssen die Schulden wachsen.

    Auch wenn es Politiker nur zähneknirschend akzeptieren. Sie sind in ihrem Handeln an das Grundgesetz gebunden. Vielleicht leben sie in einer besseren Welt, aber nicht im rechtsfreien Raum.

  3. Lehrerin 26 März 2009 at 23:21 #

    In einem ähnlichen Dilemma steckt auch Arbeitsminister Olaf Scholz, der die Hartz-IV-Reform, die gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, pragmatisch retten will, indem er vorschlägt, die Verfassung zu ändern. Corrigé la fortune bzw. die Verfassung, damit das Recht wieder zur Realität passt. Was ist daran so falsch, wenn es doch den Notwendigkeiten geschuldet ist?

  4. Interessierte 27 März 2009 at 8:01 #

    Sollte bei dieser Diskussion vielleicht das Heidelberger Einfachbesteuerungssystem als Alternative wieder ins Spiel gebracht werden? Oder widersprechen die Konzepte von Paul Kirchhof und Manfred Rose den Komplexitätsanforderungen der Mannheimer Steuersparprogrammierer? Dann könnte nämlich jeder seine Steuerschuld ohne Taschenrechner oder Computerprogramm in einer Minute im Kopf ausrechnen. Wäre natürlich nicht so gerecht wie das jetzige deutsche Steuerrecht. Und 100.000 Steuerbeamte würden arbeitslos. Übrigens: Die Einfachbesteuerung von Manfred Rose funktioniert in vielen ost- und südosteuropäischen Ländern überaus erfolgreich.

  5. Christian Dülpers 27 März 2009 at 17:45 #

    @Lehrerin: Das ist ja die eigentliche Ironie in Aussagen wie der von Schäuble: Die Politiker beschweren sich, dass Karlsruhe sie auf das von ihnen selbst beschlossene Grundgesetz festnagelt. Eine Verfassungsänderung steht den Parteien natürlich jederzeit offen und wenn diese Konsens ist, dann ist in einer Demokratie dagegen nichts einzuwenden. Zum Glück sind die Hürden hoch genug, dass nicht jeder der Tagesstimmung geschuldete Blödsinn in die Verfassung aufgenommen wird.

    @Interessierte: An die Steuererklärung auf dem Bierdeckel glaube ich schon lange nicht mehr. Dazu gibt es zuviele Besitzstandswahrer. Mir würde es im ersten Schritt schon reichen, wenn das System wieder in sich logisch wäre (Netto-Prinzip!) und nicht immer mehr systemfremde Subventionen in ein nicht passendes Korsett gezwängt würden (haushaltsnahe Dienstleistungen). Für einen interessanten Ansatz halte ich das Projekt “Steuergesetzbuch” unter der Leitung von Prof. Lang. Das steht in der Tradition des bisherigen Einkommensteuerrechts, vereinfacht und systematisiert es aber erheblich.

  6. Hach, Klaus 7 April 2009 at 7:38 #

    Wenn bei der PKV nur der Basistarif berücksichtigt werden soll, dann muss der Gesetzgeber (die Ausführungsbehörde) ein ganz schön kompliziertes Steuerberechnungsprogramm installieren. Am einfachsten wäre es doch, für alle den gesetzlichen Beitragssatz von z.Z. 15,5 5 % abz. “Arbeitgeberanteil” zu berücksichtigen.

  7. Peter Wolff 7 April 2009 at 7:46 #

    Da ist es wieder – das Gejammer über ein zu kompliziertes und undurchsichtiges Steuergesetz. Wer versteht bzw. überblickt das Straßenverkehrszulassungsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz oder auch nur das BGB ? Warum gibt’s dort kein Geschrei nach Vereinfachungen, obwohl wir täglich (auch unwissentlich) mit diesen Gesetzen konfrontiert sind ? Und : ein Steuergesetz wird nicht dadurch gerecht, dass es alle pauschal gleichbehandelt. Gerecht ist es dann, wenn tatsächlich die nach den Ausgaben noch verbleibenden Einnahmen besteuert werden. Und die sind nun mal höchst individuell. Wer sich nicht mit der Steuerproblematik beschäftigen kann oder will, dem steht eine recht kostengünstige Beratung (Lohnsteuerhilfevereine z.B. für Arbeitnehmer und Rentner ) zur Verfügung.
    Im Rechtswesen und z.T. beim Verbraucherschutz regt sich kein Mensch über diese “Bezahl-Beratung” auf.

  8. Jens Junge 7 April 2009 at 9:24 #

    Was daran falsch ist @Lehrerin das man die Verfassung an Gesetze anpaßt? Was für eine Frage??? Weil man so nach belieben die Grundlagen der Demokratie aushebeln kann wie man (Regierung) möchte – ohne den Bürger einzubeziehen. Das passiert ja seit 1998 auffällig häufig.

    Und wie Poltik Verfassungsrecht mit Füßen tritt konnte man erneut und eindrucksvoll an der Pendlerpauschale sehen. Der Hohn dabei war: erst wird Diese verfassungswidrig (und ganz bewußt) gekippt und anschliesend stellen sich Politiker hin und versprechen im Wahlkampf (CSU) sie wieder einzuführen, sozusagen als Wohltat fürs Volk-in dem Wiseen das sie sowieso wieder kommen muß! Man verkauft das was uns zusteht quasi als Geschenk. Welche Verlogenheit! Und keiner regt sich öffentlich über diesen Betrug auf.

    Unser Steuergesetzgebung ist der blanke Wahnsinn. Z.B. ist der Unterschied zwischen Selbstständig und Nichtselbstständig im Steuerrecht noch nicht mal definert. Das ist nur ein winziges Beispiel aus dem Wirrwar unserer Gesetze. Und nch meiner Meinung ist dieses Chaos gewollt. Das nur ja keiner durch blickt!

    Aber als Frau Merkel 2005 im Wahlkampf den Prof. aus Heidelberg mit seinen Ideen ins Spiel brachte wurde sie ausgelacht und hätte die Wahl – deswegen – fast verloren. Weil wir offenbar gar keine Gesetzesvereinfachungen haben wollen. Wir wollen belogen werden!

  9. Wolfgang Herde 7 April 2009 at 10:12 #

    Mit diesen “Verrückheiten” habe ich täglich zutun, denn ich leite eine Beratungsstelle für einen Lohnsteuerhilfeverein.
    Klar, jeden Tag muss ich mir das Stöhnen und Gejammere der Mitglieder anhören; sie haben ja recht, unsere steuergesetzgebung ist kompliziert hoch drei und sie ist ungerecht.
    Selbst gestandene Steuerberater müssen zugeben, so langsam verlieren sie den Überblick.
    Das ist doch auch so gewollt.
    Nur, und darüber ärgere ich mich am meisten, wenn es dem Franzosen z. B. etwas nicht gefällt, dann geht er auf die Straße.
    Wenn sich meine Mitglieder bei mir ausgeweint haben, dann gehen sie zufrieden nach Hause,das war`s dann.
    Selbst Vereine, die sich das Wohl des Bürgers auf die Fahen gechrieben haben, unternehmen so gut wie nichts.
    Bitte nicht vergessen, wir all haben diese Regierung gewählt.
    Hoffen wir nur, dass bei der nächsten Wahl anders gewählt wird, aber meine Erfahrung ist die, egal. welche Farbe die Partei hat, in einem sind sie sich alle einig, wenn es darum geht, den Bürger zu schröpfen, siehe allein die ungerechte Besteuerun der Rentner, hat da einer bis zur Rente geschuftet, dann muss er auch nicht seine Rente besteuern lassen.

    Gruß

  10. Rolf Molter 7 April 2009 at 11:07 #

    Rentner: Ich bekomme ausser der Altersrente aus der Deutschen Rentenversicherung noch eine kleinere Werksrente und eine sehr geringe Rente aus der VBL. Zusätzlich zahle ich zwangsweise einen Krankenkassenbeitrag aus der von mir vor Jahren mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung (Gehaltsumwandlung), die 2005 fällig wurde und für die ich nachträglich Krankenversicherungsbeiträge aus eigener Tasche zu zahlen habe.
    Insgesamt liege ich über der Höchstgrenze der steuerlich abziebaren Kranken- und Pflegeversicherung und muss dafür Steuer zahlen, obwohl ich nur die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge leiste und die Beträge von vorn herein abgezogen werden – ich sie also gar nicht erst bekomme.
    Ich halt das für Abzockerei, um das Krankenversicherunssytem zu stabilisieren.

    Mit freundlichem Gruss

    Rolf Molter

  11. pedronem 7 April 2009 at 11:42 #

    Danke für Ihre Nachricht/en.
    Die Gesetze sind gar nicht so schlecht, manche !
    Irgendwie sollten vielleicht die Politiker weg – dann ginge einiges einfacher …. oder?
    pedronem

  12. Claudio Duranto 7 April 2009 at 15:11 #

    Lernfähig sind unsere Politiker kaum, mit Sicherheit nicht auf dem Gebiet des Steuerrechts. Vielleicht sollte man die FDP in gewissem Umfang davon ausnehmen. Nur war sie in den letzten Jahren nicht in der Lage, den Beweis anzutreten, dass ihre Vorstellungen besser sind.
    Immer wird so weitergewurstelt – erst ein Gesetzentwurf, dann die erste bis x-te Überarbeitung, dann nach Beschlussfassung noch eine Novellierung und noch eine, und eine Weitere, bis schließlich das Verfassungsgericht eine totale Überarbeitung verlangt. So kann man trefflich eine Heerschar von Angestellten und und Gutachtern jahrelang beschäftigen. Heraus kommt dabei ein monströses, ausuferndes Steuerrecht, das den zweiten Teil seines Namens wahrlich nicht verdient. Muss es da verwundern, dass viele vor der Komplexität ihres Antrags auf Lohnsteuerjahresausgleich kapitulieren und entweder gar keinen abgeben oder sich mit den Pauschalbeträgen zufrieden geben?
    Warum wollen die Gesetzgeber nicht begreifen, dass es Ihnen in einem sich stetig wandelnden ökonomischen und sozialen Umfeld nie gelingen wird, alle Ausnahmesituationen und Sonderfälle des Daseins der Steuerpflichtigen mittels gesetzlicher Regelungen einzufangen und auszugleichen. Als Ergebnis können dabei nur total gefrustete Bürger und Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für Steuerberater heraus kommen. Und die Steuerehrlichkeit bleibt auch auf der Strecke. Ich gestehe hier ganz offen, dass die wochenlange Beschäftigung mit diesem geistig Erbrochenem, das sich in Deutschland Steuergesetze nennt, in mir den Ehrgeiz weckt, jeden Kniff und Trick zu versuchen, der sich irgendwie ausnutzen lässt, um dann für diese widerliche Zeitverschwendung wenigstens einen möglichst hohen finanziellen Ertrag durch eine Steuererstattung zu erzielen.

  13. ZwischendenStühlen 7 April 2009 at 18:31 #

    Erstaunlich, daß ich schon wieder zu den Besserverdienenden gehöre, wo mir nach Abzug der Kosten als Freiberuflerin, Steuern, Krankenkasse, gewerbliche Miete unter dem Strich so viel weniger übrig bleibt, als mancher vermuten möchte. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich mir als Alleinerziehende mit drei Kindern nie erlauben können. Deshalb sorge ich aber dafür, keinen Krankheitsausfall zu haben. Eine Rentenzahlung ist nicht in meiner Erwartung. Wenn ich aber den Beruf niederlege und nichts mehr verdiene, reduziert sich wenigstens der aktuelle saftige Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse, von dem kein Arbeitgeber eine Hälfte übernimmt. In dem Moment wird dann bestimmt die Absetzbarkeit der Krankenkassen-Beiträge beschlossen – und ich habe wieder nichts davon. So war es bisher immer. Also ändert sich für mich auch nichts. Schaffe, schaffe ….!

  14. Lehrerin 7 April 2009 at 23:44 #

    Was heißt eigentlich “Netto-Prinzip”? Entscheidend ist, was am Ende übrig bleibt? Oder: Je mehr am Ende übrig übrig bleibt, desto mehr kann davon wieder weggenommen werden? Meine Steuer wird mir jedenfalls von meinem “Brutto” abgezogen. Soll die Steuer künftig vom “Netto”, also dem “Brutto” abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden?

  15. Christian Dülpers 8 April 2009 at 18:03 #

    Das “Netto-Prinzip” besagt, dass der Steuerzahler nur das versteuern muss, was von seinen Einnahmen nach Abzug der beruflich oder betrieblich veranlassten Kosten übrig bleibt:

    Ein Arbeitnehmer darf alle Werbungskosten von seinem Brutto-Gehalt abziehen. Nur die Differenz unterliegt der Steuer.

    Ein Selbstständiger darf alle Betriebsausgaben von seinen Betriebseinnahmen abziehen. Nur die Differenz (=Gewinn) unterliegt der Steuer.

    Dieses Netto-Prinzip versucht der Gesetzgeber in letzter Zeit immer häufiger zu beschneiden. Zum Beispiel sind die Fahrten zur Arbeit eindeutig beruflich veranlasst. Trotzdem wollte er die Pendlerpauschale kürzen.

  16. Hausfrau 8 April 2009 at 21:00 #

    Unser gesamtes Steuergesetz und nicht nur das, gehört endlich eingestampft und ein neues, wesentlich vereinfachtes Steuergesetz gehört endlich her.

    Die Finanzbeamten und Steuerberater blicken doch selber nicht mehr durch, was absetzbar ist und was nicht.

    Leider gibt es in diesem Lande noch uralte Gesetze, die immer noch Gültigkeit haben.

    Ganz Europa lacht über unsere Gier der Gesetze!!!!!!!!! Es sollte nicht heissen, “Geiz ist geil” sondern “Gesetze sind geil”!

    Die da oben sollten mal den “Normalbürger ” etwas machen lassen, denn der hat noch einen gesunden Menschenverstand. Aber wir werden ja nicht gefragt, soviel zur Demokratie bei uns.

  17. Pseudonym 13 April 2009 at 17:26 #

    Die Politiker wechseln, die Ministerialbeamten bleiben.
    In den USA gehen die nach verlorener Wahl mit nach Hause; in Deutschland leidet das ganze Volk lebenslang unter deren Inkompetenz.

    Es ist völlig egal, wen wir wählen – die Ministerialbeamten beliben uns erhalten – und die verantworten letztlich unser Steuersystem.

    Nur eine Änderung des Beamtenrechts kann diesem Spuk ein Ende machen.

  18. Beamter 14 April 2009 at 21:49 #

    So einfach, wie es @Pseudonym sich macht, ist es in der Wirklichkeit doch nicht. Dabei wird schlicht vergessen, dass der Gesetzgeber der von uns gewählte Deutsche Bundestag ist.
    Ob das US-System das Richtige ist, wage ich auch zu bezweifeln: nach jeder Wahl wird das Rad neu erfunden – mal vorwärts oder auch mal zurück.

    Sich bei jedem System die Rosinen rauspicken und sie als Beispiel für das Bessere darzustellen ist zu einfach.

  19. Beamter 14 April 2009 at 21:50 #

    ok

  20. Lehrerin 14 April 2009 at 22:55 #

    Die Autorität, nicht die Wahrheit, macht das Gesetz. Die höchste Autorität ist die Realität. Und die Realität ist die Wahrheit. Also sind die Gesetze, die der Realität gerecht werden, die wahrhaft gerechten Gesetze.

  21. Siegfried F. 26 April 2009 at 14:23 #

    Stöhnen und Schimpfen ist die beliebteste Freizeitbeschäftigung in Deutschland. Das kommt sogar noch vor Fußball. Aber Zivilcourage zeigen oder vielleicht einmal eine andere Partei wählen kommt hier in diesem Lande fast niemanden in den Sinn. Was die Eltern gewählt haben wird auch von den wahlberechtigten Kindern gewählt. Und es werden leider immer wieder die gewählt, die nur auf ihre geldsprudelnden Pfründe und eine hohe Staatsrente achten. Hier geht mit bestem Beispiel auch unsere Außenkanzlerin voran. Sie holt inzwischen alle Auslandreisen nach, die sie währen der DDR-Zeit nicht machen konnte. Und sie hat einen großen Nachholbedarf und so bleibt auch keine Zeit übrig sich um solche Quisquilien wie Steuergerechtigkeit zu kümmern. Dafür hat sie doch ihre inkompetenten und menschenverachtende Ministerkollegen. Wenn Steinbrück seine Forderungen nicht durchsetzen kann, dann droht er mit schärferen Gesetzesänderungen. Das gab es auch schon in der Vergangenheit und man findet solche Gruselgeschichten auch im Geschichtsbuch. Kann jeder nachlesen. Aber das tut niemand. Ist zu anstrengend und man würde dabei auch noch etwas aus der Vergangenheit lernen. Bloß nicht! Da ist Stöhnen und Schimpfen viel schöner und geht auch leichter. Man ist dabei in bester Gesellschaft! Armes Deutschland!

  22. Steuerbamter 22 September 2009 at 15:04 #

    So lange im Deutschen Bundestag die Lobyisten sich gegenseitig die Klinken in die Hand geben dürfen und unsere Bundestagsabgeordnete nebenbei in jedem geldbringenden Vorstand tätig sein dürfen wird sich nichts ändern! Jeder kleine Beamte darf keine Geschenke annehmen und darf nur im ganz geringen Umfang was nebenbei zuverdienen, unsere Politiker tun dies aber mit vorliebe. Problem nur ist sie sind von uns Bürgern für was gewählt worden was ein Fulltime-Job ist, nämlich Gesetze zum wohle der Bürger zu erlassen, auch und gerade Steuergesetze.
    Wenn man aber verschiedenen Herrn dient bleibt die Objektivität auf der Strecke!! Dann werden Steuergesetze von Lobyisten für die Wirtschaft gebastelt und nicht zum Wohle aller.


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