Die Zahl 2

Hanspeter Bolliger / pixelio.de
Die Pläne der Regierung, dass wir Steuerzahler nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen, sind zwar schon recht weit gekommen (weiter zumindest als die Steuererklärung auf dem Bierdeckel). Trotzdem glaube ich nicht an deren Umsetzung.
Zum einen: Oft besteht eine Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben, zum Beispiel wenn Sie sich einen Freibetrag haben eintragen lassen oder wenn Ehepartner die Steuerklassen III/V gewählt haben. In diesen Fällen soll die Abgabemöglichkeit nur alle zwei Jahre gerade nicht gelten, denn der Staat rechnet hier mit Nachzahlungen – und die möchte er natürlich jedes Jahr eintreiben.
Zum anderen: Wer eine Steuererstattung erwartet, will darauf nicht länger als unbedingt nötig warten. Und deshalb werden diese Steuerzahler jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Also ich zumindest möchte mein Geld so schnell wie möglich haben.
Darüber hinaus: Für Ihre Steuererstattung werden Sie keine Zinsen bekommen. Momentan beginnt die Verzinsung 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahrs. Falls Sie nur noch alle zwei Jahre Ihre Steuererklärung abgeben, wird diese Vorschrift mit 100%iger Sicherheit geändert werden.
Und wer bleibt dann noch übrig, der nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung erstellen darf / kann / muss / will? Das sind nicht viele, gefühlt bewegt sich die Zahl im Promillebereich.
Klar ist: Steuervereinfachung geht anders! Nur ein Beispiel: Ihre Belege müssten Sie dann nämlich statt einem Jahr zwei Jahre lang aufbewahren, inklusive sortieren und wieder finden.
Ich sehe das mittlerweile mit Humor. Und deshalb bin ich gespannt, was die „Steuerexperten“ sich noch so alles einfallen lässt. Die Liste mit ähnlich abstrusen Ideen wird ja täglich länger, wobei die Halbwertszeit jedes neuen Vorschlags kaum mehr als zwei Stunden beträgt – gefühlt wohl gemerkt.
Ich jedenfalls rechne fest damit, dass wir auch in Zukunft unsere Steuererklärung jedes Jahr abgeben dürfen (können / müssen?). Und mit dem richtigen Timing kommt die Erstattung rechtzeitig als Weihnachtsgeschenk.
Und noch ein Grund, warum die Steuererklärung alle zwei Jahre unter keinem guten Stern steht: Die Zahl 2 tut sich im Einkommensteuergesetz eher schwer. Bestes Beispiel: Die zweijährige Abgabefrist für freiwillige Steuererklärungen wurde für verfassungswidrig erklärt.