Die Steuerlinks der Woche: Überall Schirme!

Wenn eine Maßnahme für den Steuerzahler teuer wird, kann man sich in diesen Tagen darauf verlassen, dass sie kurzerhand zum Schutzschirm deklariert wird. Für wen wird nicht einer aufgespannt? Für die Banken, für die Autoindustrie, vielleicht auch für den Herrn Merckle.  Die Ärzte und Krankenschwestern wollen auch einen haben. Bald sieht man den Regen vor lauter Schirmen nicht mehr.

Was ist dran am Konjunkturprogramm? fragen sich deshalb auch die ftd-Cartoonisten Zádor und Prüfer.

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Die “Steuerbegünstigung für Dienstwagen” ist ein weiteres Beispiel dafür, dass man eine Behauptung nur lange genug wiederholen muss, damit sie selbst wahrscheinlich intelligente Menschen wie der Chef des Bundesumweltamtes Andreas Troge für bare Münze nehmen.

Tatsächlich gilt für Dienstwagen das gleiche wie für Maschinen, Möbel oder Büroausstattung, die Unternehmen für betriebliche Zwecke anschaffen. Die Kosten sind Betriebsausgaben. Und das entspricht haargenau sämtlichen Grundprinzipien des Steuerrechts.

Wahr ist: Der Staat kassiert für dicke Dienstwagen bereits sehr viel Geld. Denn der Arbeitnehmer, der das Auto nutzt, muss Lohnsteuer auf den Gegenwert der Nutzung zahlen. Und zwar nicht zu knapp.

Zum Interview mit Andreas Troge

Der Preis für die dramatischste Überschrift der Woche geht einstimmig an die Süddeutsche Zeitung:

“Wer zuerst stirbt, hat Glück gehabt”

Es geht um die Erbschaftsteuerreform und um zwei bedauernswerte Schwester. Sollte eine von ihnen sterben, müsste die andere tatsächlich 90 Quadratmeter ihres 600-Quadratmeter-Grundstücks mitten in München verkaufen, um die (nach geplantem Recht ermittelte) Forderung des Fiskus zu begleichen.

Das schreibt die Süddeutsche natürlich so nicht. Sie schreibt auch nichts davon, dass man das gesamte Grundstück verkaufen und einen lebenslangen Nießbrauch vereinbaren könnte, um an die notwendigen Mittel zu kommen. Sie schreibt von Zwangsumzug als einziger Perspektive. Und davon lieber tot zu sein, als Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Ich dachte für Volksverblödung wären andere Gazetten zuständig.

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Werden die Finanzämter uns verfluchen? Wahrscheinlich schon. Trotzdem raten wir allen Eltern, gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen.

Zum Beitrag “Zahlen Familien zuviel Steuern?”

Zum Schluss zurück zum Schutzschirm: Einige Bundesländer wenden die Kfz-Steuerbefreiung an, dabei ist das Gesetz dazu noch gar nicht verabschiedet.

Zum Beitrag “Bundesländer setzen Kfz-Steuer für Neuwagen aus”

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