Frage der Woche: Hobby, Gewerbe oder Liebhaberei?

Als Verlag dürfen wir Ihnen nicht immer so helfen, wie wir es gerne würden – aus rechtlichen Gründen dürfen wir nämlich keine individuellen Steuerfragen beantworten. Aber wir arbeiten mit dem Portal “frag-steuertipps.de” zusammen, wo sich Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht persönlich um die individuellen Anliegen kümmern. In regelmäßigen Abständen möchten wir Ihnen dort gestellte Fragen vorstellen – und natürlich die Antworten darauf!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe ein Problem, was aus zwei Teilen besteht. Ich bin Studentin und habe bereits einen Abschluss als (Produkt-)Designerin.
 
Um während des Studiums etwas Geld zu verdienen würde ich gern eine Website betreiben auf der ich Portraitfotografie, Zeichnungen/Gemälde sowie evl. Designdienstleistungen anbiete. Sowohl Fotografie als auch Zeichnen sind im Grunde Hobbies – Aufträge nehme ich also nur an, wenn ich Lust und Zeit dazu habe. Der Gewinn im Jahr liegt also bei etwa ein paar Hundert Euro (geschätzte Obergrenze 1000,- bis 1500,- Euro im Jahr).
Laut Finanzamt müsste ich hierzu ein Gewerbe anmelden (da Gewinnabsicht). Der Haken an der Sache sind Beiträge wie Handwerkskammerbeitrag, Berufsgenossenschaftsbeitrag etc., die diese Anmeldung nach sich ziehen. Diese Beiträge belaufen sich dann auf ca. 300 Euro im Jahr – und ich arbeite im Endeffekt zu einem großen Teil dann nur für die Beiträge.

Das zweite Problem ist das Design, welches ich in dem Zuge dann direkt mit anmelden würde. Laut Finanzamt wäre ich als Produktdesigner Freiberufler und nicht Gewerbetreibender. Der Grund warum ich Produktdesign überhaupt anmelde ist folgender: Ich habe im letzten Jahr mit Freunden ein Projekt gestartet und ein Produkt auf den Markt gebracht. Wir haben alle auf freiwilliger Basis gearbeitet und gesagt, dass wenn das Projekt irgendwann in die Gewinnzone kommt, bekommen wir unser “Gehalt”. Um der Firma jetzt eine Rechnung (über 3000,- Euro) stellen zu können müsste ich beim Finanzamt als Designer gemeldet sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich in nächster Zeit neben dem Studium nochmal einen Job als Designer annehme ist wegen des erheblichen Zeitaufwandes sehr gering.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir erklären könnten, was genau ich da jetzt wie mit dem Finanzamt regeln muss. Ist das ganze tatsächlich ein Gewerbe (Kleinunternehmer)? Oder nur Liebhaberei (bis die Anschaffungskosten für die Ausrüstung wieder eingenommen sind, werden so Jahre ins Land gehen…)? Wo genau sind da die Grenzen? Muss ich für die eine Rechnung als Designer tatsächlich als arbeitender Designer gemeldet sein? Und was schreibe ich auf meine Website – wenn ich Dienstleistungen (zB Fotografie) anbiete, müsste ich wohl meine Steuernr. dort angeben?

Vielen Dank!

Das sagt der Steuerberater:

In den ersten Jahren einer selbständigen Tätigkeit sind Anlaufverluste völlig normal und werden vom Finanzamt berücksichtigt, wenn Sie eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.Andernfalls unterstellt das Finanzamt “Liebhaberei”. Mit Gewinn ist der steuerliche “Totalgewinn” gemeint: Also von der Gründung des Betriebes bis zur Aufgabe/Veräußerung des Betriebes.

Ist dies nicht der Fall so bleiben Ihre Verluste, aber auch Ihre gelegentlichen positiven Einkünfte unberücksichtigt.

Wenn Sie beabsichtigen Ihre Verluste steuerlich geltend zu machen können Sie dem Finanzamt eine Kalkulation (Gewinnplanung) vorlegen, aus der hervorgeht, dass sich ein Totalgewinn einstellen wird. Bei einem Verlagsgründer hat der BFH eine fünfjährige verlustbringende Anlaufphase als angemessen angesehen (BFH-Urteil v. 23.5.2007, X R 33/04).

Falls eine gewerbliche Einkuftserzielungsabsicht als Freiberufler besteht, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldegebühren können Sie wiederum als Betriebsausgabe absetzten, ebenso die Abschreibung Ihrer Ausrüstung, Kammerbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft(? M.E. sollten Sie diese nur zahlen müssen, wenn Sie Angestellte beschäftigen, der Unternehmer ist nicht verpflichtet Beiträge für die eigene Absicherung zu zahlen, da diese freiwillig erfolgt), Fahrtkosten zu Kunden oder Geschäftspartnern, uvm.

Bzgl. Ihrer Website sollten Sie sich informieren, welche Inhalte ein “Impressum” haben sollte. Inhalte sind nicht zuletzt abhängig von der gewählten Rechtsform Ihres Unternehmens. Die Steuernummer muss i.d.R. nicht angegeben werden. Die Steuernummer und/oder ggf. Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer müssen Sie jedoch auf Ihren Rechnungen ausweisen.

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