Fahrrad-Leasing, oder…
… „Das schreit nach einem Blog-Eintrag“
Was es nicht alles gibt: Das erste Fahrrad-Leasing ist da! Exklusiv für gewerbliche Kunden, die mit diesem Angebot vor allem Steuern sparen sollen.
Wie wurde Leasing noch mal steuerlich behandelt? Wenn es sich um ein Fahrzeugrad im Betriebsvermögen handelt, gilt:
- Der Leasing-Gegenstand muss in der Bilanz nicht aktiviert werden.
- Die Leasingraten sind Betriebsausgaben.
- Die Sonderzahlung wird von bilanzierenden Unternehmern gleichmäßig als Aufwand auf die Vertragslaufzeit verteilt. Einnahmen-Überschuss-Rechner ziehen die Sonderzahlung sofort im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe ab. (Anmerkung für besonders Pingelige: Ich weiß, bei einer Vertragslaufzeit von mehr als fünf Jahren müsste auch bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Sonderzahlung gleichmäßig auf die Zeit der Vertragsdauer verteilt werden. Hier geht es aber nur um 36 Monate, siehe unten.)
- Eventuell wären auch die Unfallkosten als Betriebsausgaben abziehbar. Die Gerichte streiten sich aber selbst beim Leasing-Pkw noch, ob das tatsächlich möglich ist. Über Fahrräder ist mir kein Urteil bekannt (wie auch, wenn das Fahrrad-Leasing ganz neu ist?!).
- Bei gewerbesteuerpflichtigen Unternehmern mindern die Leasing-Zahlungen den Gewerbeertrag. (Seit 2008 müssen zwar 5% der Leasing-Raten dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, wegen des Freibetrags von 100.000 Euro für die Hinzurechnung von Finanzierungskosten spielt das jedoch bei kleinen und mittleren Unternehmen keine Rolle.)
- Sie können 100% Vorsteuer aus der Sonderzahlung, aus den Leasing-Raten und sonstigen laufenden Kosten mit Umsatzsteuer, vor allem Treibstoff, Wartung und Reparaturen abziehen (ok, das hab ich aus einem Beitrag zum Leasing-Pkw rauskopiert…).
Die Vorteile gegenüber dem Kauf eines Fahrrads sind also:
- Der Leasing-Gegenstand muss in der Bilanz nicht aktiviert werden.
- Bei gewerbesteuerpflichtigen Unternehmern mindern die Leasing-Zahlungen den Gewerbeertrag. (Seit 2008 müssen zwar 5% der Leasing-Raten dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, wegen des Freibetrags von 100.000 Euro für die Hinzurechnung von Finanzierungskosten spielt das jedoch bei kleinen und mittleren Unternehmen keine Rolle.)
- Einnahme-Überschussrechner können durch eine hohe Sonderzahlung im Jahr des Vertragsabschlusses den Gewinn gezielt mindern.
Kommen wir also zum Fazit dieser kurzen Analyse:
Fahrrad-Leasing eignet sich besonders für bilanzierende und gewerbesteuerpflichtige Fahrradkuriere.
Wer braucht sonst schon ein Betriebsfahrrad? Der Anwalt auf dem Weg zum Gericht, der mit fliegenden RockRobenschößen die Hauptstraße entlang radelt? Der Arzt auf dem Weg zum Patienten? Das ist dann hoffentlich kein eiliger Notfall… Der allzeit bereite Tageszeitungsredakteur auf dem Weg zum nächsten KaninchenzüchterundKleingärtnervereinFamilienSommerfest? Dann muss die große Spiegelreflexkamera aber zuhause bleiben.
Allerdings dürfte für den Fahrradkurier jedenfalls das günstigste Angebot des „Erfinders“ des Fahrrad-Leasing ziemlich uninteressant sein: „Das günstigste Modell im Angebot ist das Faltrad Birdy light, das [...] ab 45 Euro pro Monat inklusive Versicherung zu haben ist“, schreibt die Nachrichtenagentur AFP. Die Leasing-Laufzeit beträgt übrigens 36 Monate, dann geben Sie das Fahrrad an den Händler zurück.
Kleine unbedeutende Anmerkung: Der Fahrradhändler beim mir (fast) um die Ecke schreibt auf seiner Internetseite:
Das neue Birdy gibt es in vier verschiedenen Ausstattungsvarianten: [...] Die Preisliste beginnt bei Euro 1.449,- Der „Klassiker“ Birdy red mit der herkömmlichen Rahmenform bleibt als Einstiegsmodell für Euro 1.189,- weiterhin im Programm.
Jetzt rechnen Sie doch mal bitte kurz aus, was 45 Euro pro Monat bei 36 Monaten Laufzeit kosten… Selbst wenn man den Versicherungsanteil von 12 Euro, der im Leasingbetrag enthalten ist, herausrechnet, ist das Ergebnis – nun, sagen wir mal: interessant.
Vorschlag meinerseits: Kaufen Sie sich ein Fahrrad. Wenn Sie es nach 36 Monaten nicht mehr haben möchten, verkaufen Sie es für ein paar Euro bei Ebay. Immer noch besser, als es einfach an den Händler zurückzugeben.
3 Kommentare zu “Fahrrad-Leasing, oder…”
Eine Antwort schreiben
Warum ist eigentlich niemand früher auf diese geniale Idee gekommen? Ich glaube, die Deutsche Post kann damit die Kosten für ihren Fuhrpark erheblich senken.
Ich glaube, die machen das zum Teil schon. Auch die BASF mit ihren vielen Werksfahrrädern:
http://www.leaserad.de/uploads/media/taz_20042009.pdf
(Ganz so neu, wie der Hersteller behauptet, ist die Idee also scheinbar doch nicht…)
Hallo Maike,
bei der LeaseRad GmbH kann der Leasingnehmer nach 36 Monaten Laufzeit das Fahrrad für 5% bis 10% des Kaufpreises übernehmen und muss es nicht zurückgeben. Es wundert mich etwas, dass es beim R-M Leasing nicht geht.
Grüße
Marc