Bürokratieabbau? Hier nicht.

Am 9.12.2008 entschied das Bundesverfassungsgericht über die Pendlerpauschale. Mit dem Ergebnis: Die Kürzung war verfassungswidrig. Erfreuliche Konsequenz: Zahlreiche Pendler bekommen Geld zurück.

Kurz vor dem Jahreswechsel kam dann noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Fahrtkostenzuschüsse dürfen jetzt natürlich auch wieder für die ersten zwanzig Kilometer pauschal versteuert werden. Rückwirkend, klar. Das muss man dem Finanzamt natürlich mitteilen. Der Arbeitnehmer braucht also einen Zettel seines Arbeitgebers, auf dem dieser bestätigt, dass Fahrtkostenzuschüsse gezahlt und pauschal versteuert wurden. Mit dieser Bescheinigung macht der Arbeitnehmer dann beim Finanzamt seines Vertrauens eine entsprechende Korrektur des Arbeitslohns geltend. Aufgrund der Pauschalierung müssen die Sozialabgaben (sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil) korrigiert werden.

Beim BMF klingt das so:

Zum Zweck einer möglichen Änderung der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach durchgeführter Pauschalierung zu bescheinigen, dass er einen bisher im Kalenderjahr 2007 (und ggf. 2008 gesondert) in Höhe von …… Euro individuell besteuerten und bescheinigten Arbeitslohn nunmehr (in dieser Höhe) nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschal besteuert hat. (…)
Der Arbeitnehmer kann mit der Bescheinigung des Arbeitgebers über die rückwirkend durchgeführte Pauschalbesteuerung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2007 (und ggf. 2008) eine entsprechende Korrektur des Arbeitslohns geltend machen. (…)
Die infolge der (rückwirkenden) Pauschalierung erstatteten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sind grundsätzlich in der Lohnsteuerbescheinigung des Jahres der Erstattung der Beiträge zu berücksichtigen.
(BMF-Schreiben vom 30.12.2008, Az. IV C 5 – S 2351/08/10005)

Klartext: Erst holt der Finanzbeamte die Akte aus dem Schrank, um nachträglich noch die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer zu genehmigen. Dann stellt er die Akte wieder zurück. Sechs Wochen später (oder so) kommt der ArbeitnehmerSchrägstrichSteuerzahler dann mit der Bescheinigung seines Arbeitgebers. Der Finanzbeamte läuft wieder an den Schrank, holt die Akte raus usw.

Bürokratieabbau? Hier nicht.

(Bild: Claudia Hautumm/pixelio.de)

Ein Kommentar zu “Bürokratieabbau? Hier nicht.”

  1. [...] Bürokratieabbau? Hier nicht. (7.1.2009) [...]


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