Erbschaftsteuerreform: Unser Redaktions-Joker
Für die nächste Aktualisierung unseres Steuertipps-Loseblattwerks ist die Erbschaftsteuer-Reform der Joker. Wir sind nicht auf sie angewiesen, denn die Seiten können wir locker mit anderen Themen füllen. Aber um der Aktualität willen würde sie sich gut auf dem Titelblatt machen.
Immerhin wissen wir seit dem Wochenende, dass wir überhaupt irgendwann über sie schreiben dürfen. Eine Einigung ist erzielt.
Auf den ersten Blick sieht es nach ziemlich komplizierten Detail-Regelungen aus. Zum Beispiel ist selbstgenutztes Wohneigentum beim Übergang auf Ehepartner oder Kinder steuerbefreit – aber nur wenn man die Immobilie nach dem Erbfall zehn Jahre weiter selbst bewohnt. Und Kinder profitieren nur, wenn die Wohnung nicht größer als 200 qm ist. Wie die Wohnfläche ermittelt wird, davon soll hier noch gar keine Rede sein. Und auch nicht davon, was bei der Erbschaft von Betriebsvermögen alles zu beachten ist.
Ob das Bundesfinanzministerium so ein komplexes Gesetz innerhalb der nächsten anderthalb Monate gestrickt bekommt? Höchstens mit einer Nadel, die so heiß ist, dass Peer Steinbrück schon mal den Feuerlöscher bereitstellen sollte.
Ob der Koalitions-Kompromiss positiv oder negativ ist – mit der Bewertung halte ich mich jedenfalls erstmal zurück, bis ich die Umsetzung schwarz auf weiß vor mir liegen habe.
Ein Kommentar zu “Erbschaftsteuerreform: Unser Redaktions-Joker”
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Ich habe heute Morgen im Radio gehört, dass der Kompromiss vielleicht schon wieder auf der Kippe steht…