Die neue Kaste der Entrechteten

sind die nicht verheirateten Lebenspartner. Das meinte kürzlich der Dozent einer Steuerrecht-Veranstaltung und bezog sich dabei auf die Vorschläge für die Neuregelung der Erbschaftsteuer: Wenn in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Partner stirbt, dann hat der andere Partner einen Freibetrag von gerade mal 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, wird nach Steuerklasse II/III besteuert. 30 Prozent sind das in diesem Fall. In Zeiten zahlreicher nicht ehelicher Lebensgemeinschaften könnte das zu einem einträglichen Geschäft für den Staat werden.

Nun geht es aber nicht nur um die Erbschaftsteuer, sondern auch um die Schenkungsteuer. Dort gelten die gleichen Freibeträge und Steuerklassen. Die Einnahmen für den Staat könnten hier noch weit höher sein – wenn denn die Schenkungen dem Finanzamt bekannt würden ;-)

Ein Beispiel:
Peter und Luisa leben unverheiratet zusammen. Peter hat einen gutbezahlten Job, Luisa bleibt daher gerne zuhause, hält ihrem Freund den Rücken frei (damit er weiter Karriere machen kann) und kümmert sich um den Haushalt. Als die beiden Anfang Februar in ein Haus auf dem Land ziehen, kauft Peter für Luisa ein Auto. 16.000 Euro gibt er dafür aus. Zum Valentinstag bekommt Luisa außerdem einen Diamantring für 3.500 Euro (sie ist ihm lieb und teuer, außerdem verdient er wirklich sehr gut…). Im Sommer machen die beiden eine Mountainbike-Tour, für die Luisa ein neues Rad bekommt. Das zahlt natürlich auch Peter: 1.999 Euro. Im Winter wird noch eine neue Skiausrüstung fällig, die kostet insgesamt 1.200 Euro.

Hoppla. Jetzt hat Peter Luisa schon Geschenke gemacht für 22.699 Euro. Die Grenze liegt aber eigentlich bei 20.000 Euro. Übrigens nur alle 10 Jahre – hatte ich das erwähnt?

Der oben bereits erwähnte Dozent (ein Rechtsanwalt und Steuerberater) benutzte in diesem Zusammenhang dann noch die Worte „brutal“ und „Enteignung“ und meinte: „Wir wenden uns ab mit Grauen, warten ab, was wir da als Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt bekommen, und krempeln im Januar – wie wir es gewohnt sind – die Ärmel hoch.“

2 Kommentare zu “Die neue Kaste der Entrechteten”

  1. Erhard Spichalski 5 August 2009 at 0:00 #

    Die deutsche Schenkung- und Erbschaftsteuer wird von den Superreichen gehegt und geschützt. Sie ist hochgradig s o z i a l bürokratisch (Glaubenssatz: Sozial ist, was Arbeit schafft.) und gehört schon deshalb abgeschafft.
    Schenkungen und Erbschaften sind für den Empfänger Einkünfte. Sie sollten von der Gesellschaft zweckmäßigerweise wie j e d e s Einkommen besteuert werden.

  2. Erhard Spichalski 7 August 2009 at 14:37 #

    Könnte der Beispiel-Peter seiner Luise die teuren Sachen nicht vorteilhafter zum Wucherpreis von einem Euro verkaufen, statt sie ihr zu schenken?
    Und wie wäre es, wenn er Selbständiger wäre und die Sachen vorher für sein Unternehmen kaufte?


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