Neulich vor Gericht…

Im Steuerrecht und vor allem vor Gericht geht es um viel Geld? Denkste… Den Gegenbeweis brachte mir gerade Kollege C vorbei:

Da streiten sich doch glatt Leute durch bis vors Bundessozialgericht wegen eines Betrags von 4 Euro! In Worten: Vier!

Was war passiert?
„Die Klägerin, eine ärztliche Partnerschaftsgesellschaft, erstattete in einem Verwaltungsverfahren … auf Veranlassung des Beklagten … einen Befundschein ohne nähere gutachterliche Äußerung … Dafür stellte sie einen betrag von 21 € zuzüglich Kopier- und Portokosten sowie Umsatzsteuer in Rechnung. Der Beklagte lehnte eine Erstattung der Umsatzsteuer ab …“
(Quelle: Bundessozialgericht, Urteil vom 2.10.2008, Az. B 9 SB 7/07 R, UmsatzsteuerRundschau 4/2009, Seite 130)

Die Vorinstanz – das Landessozialgericht Hessen – hatte entschieden, dass die Umsatzsteuer in Höhe von 4 Euro gezahlt werden muss. Im Revisionsverfahren entschied das Bundessozialgericht:

  • 1. Das „Honorar“ … ist als Zeugenentschädigung zu werten, die … nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
  • 2. …

(Quelle: Urteil wie oben, Leitsatz)

Was uns an dem Urteil auffiel, war weniger der Inhalt, als die Tatsache, dass hier um 4 Euro gestritten wurde. (Man kann es gar nicht oft genug betonen.) Dafür wurden beschäftigt:

  • Richter des Landessozialgerichts Hessen (Besoldungsgruppe R 5)
  • Richter des Bundessozialgerichts (Besoldungsgruppe R 6)
  • Leute aus dem Bundesfinanzministerium, denn der Senat des BSG „hat eine Stellungsnehme des BMF zur Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Erstellung von ärztlichen Befundberichten eingeholt“ (Quelle: Urteil)
  • Rechtsanwälte (Vergütung nach Rechtsanwaltsgebührenverordnung oder individuell ausgehandelt)
  • ganz bestimmt auch Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtspfleger, Sekretärinnen usw.
  • Naja, und wir jetzt auch :-)

2 Kommentare zu “Neulich vor Gericht…”

  1. Michael Santak 2 März 2009 at 16:18 #

    Hier geht es doch nicht um die lausigen vier Euro. Hier geht es um das deutsche Steuerrecht und damit um Gerechtigkeit. Welcher anständige Mensch würde nicht all seine Kraft (auch seine finanzielle) dafür einsetzen, die Feinheiten und Freiheiten des deutschen Steuerrechts zu verteidigen? Dafür lohnt es sich bis zur allerletzten Instanz zu kämpfen – und zwar mit allen erdenklichen Mitteln, koste es, was es wolle. Wir ehrlichen Steuerzahler müssen uns doch darauf verlassen können, dass uns nicht etwa zu viel Steuern abgeknöpft werden. Und darum ging es doch schließlich. Also: Ein sehr erfreuliches Urteil, ein bürgerfreundliches Urteil, ein Urteil, dass allen Steuerbürgern Mut macht, ebenfalls vor Gericht zu ziehen, wenn der Fiskus vier Euro zu viel von ihnen verlangt.

  2. Stotz 7 April 2009 at 12:46 #

    Wenn 1,50 EU genügen um jemanden gerichtlich arbeitslos zu machen, sind 4 EU gut angelegt um so vielen Leuten gerichtlich Arbeit zu verschaffen.
    Wegen den Kosten? Keine Sorge, wir haben es ja, denn Arbeit ist auch systemrelevant.


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