Hätten Sie’s gewusst?

“Beamtendeutsch – Alte Plage Bandwurmwort” heißt ein Spiel, dass die Süddeutsche zurzeit auf ihrer Internetseite anbietet.

Zu meiner Schande muss ich zugeben, dass ich nur die Hälfte der Fragen richtig beantwortet habe. Aber hey – es waren auch keine Begriffe aus dem Steuerrecht dabei! :-)

Verraten Sie uns, wie Sie abgeschnitten haben?

12 Kommentare zu “Hätten Sie’s gewusst?”

  1. Michael Santak 16 April 2009 at 10:57 #

    Dann müssten Sie der Süddeutschen mal eine Liste mit den schönsten, längsten, unverständlichsten Wörtern aus dem Steuerrecht schicken. Wie wär’s mal mit einer kleinen Sammelaktion unter den Steuer-Bloggern? Wer hat den längsten Bandwurmfortsatzmonstersteuerfachbegriff auf Lager?

  2. Dubravka Santak 16 April 2009 at 13:12 #

    Was mir jetzt gerade so spontan dazu einfällt:
    Alterseinkünftegesetz
    Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
    Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz
    Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz
    FinanzmarktstabilisierungsfondsVerordnung
    Finanzmarktstabilisierungsgesetz
    Förderbankenneustrukturierungsgesetz
    Gemeindefinanzreformgesetz
    Haushaltsbegleitgesetz
    Haushaltsgrundsätzegesetz
    Landwirtschaftsaltschuldengesetz
    Vermögenszuordnungsgesetz
    Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

  3. Andreas 16 April 2009 at 14:27 #

    Ich habe 8 von 10 Antworten richtig. Ist das jetzt gut oder muss ich mir eher Sorgen machen?

  4. Maike Backhaus 16 April 2009 at 16:25 #

    @ Andreas: Seeehr bedenklich ;-)

  5. Andreas P. 16 April 2009 at 17:58 #

    Mensch, nur 6 Richtige. Und ich war mal Beamter auf Widerruf. Allerdings: So ein Widerruf kann ja auch Gründe haben. Das längste offizielle Wort der deutschen Sprache soll
    ja: “Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz” sein. Dagegen klingt manch ein steuerlicher Fachbegriff noch sehr handlich.

  6. Lehrerin 16 April 2009 at 19:09 #

    Gibt es nicht längst das “Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsnovellierungsgesetz”? Spätestens seitdem bekannt ist, dass das “Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz” völlig wirkungslos geblieben ist.

  7. Interessierte 18 April 2009 at 10:49 #

    Wie wär’s mit Donaudampfschifffahrtsgesellschaftsraddampferkapitänskajütentürsicherheitsschlüssel?

  8. Lehrerin 18 April 2009 at 20:14 #

    Oder mit SPD-Bundestagswahlkampf-Einkommensteuererklärungsabwrackprämie?

  9. Andreas 21 April 2009 at 10:44 #

    Die langen Monster-Begriffe sind meist noch relativ einfach und können in eine lebende Sprache übersetzt werden. Schwierig sind im Steuerrecht die kurzen einfach klingenden fiesen Wortbiester. Entweder sind sie einfach nur unverständlich (z.B. Realsplitting), oder man versteht sie ganz sicher falsch (z.B. Grundstück oder Grenzgänger).

  10. Michael Santak 22 April 2009 at 9:30 #

    Gut, dann können wir ja unsere Wortspielerei (Übersetzungsarbeit) beginnen:

    Realsplitting = Sachteilung
    Grundstück = Bodenanteil
    Grenzgänger = Auslandsarbeiter

    Wäre das verständlicher oder liegt das voll daneben?

  11. Andreas 22 April 2009 at 16:32 #

    Hinter “Realsplitting” steht der Sonderausgabenabzug von Unterhalt an den/die Ex. Realsplitting ist also der Ersatz für den wegfallenden Splittingtarif.

    Bei den anderen Begriffen entspricht die Antwort genau meiner Erwartung. ;-)

    Ein Grundstück ist nicht der Bodenanteil, sondern Grund und Boden plus die darauf stehende Immobilie. Also genau nicht das, was man vermuten würde. Und ein Grenzgänger ist ein Arbeiter, der in Deutschland wohnt und täglich zu seiner Arbeitsstelle nach Österreich, Frankreich oder die Schweiz pendelt und dazu noch ein paar weitere Voraussetzungen erfüllt. Also sozusagen ein Spezialfall von der Ausnahme.

  12. Lehrerin 30 Mai 2009 at 20:40 #

    Also ist jetzt wieder mal alles klar? Oder wollten wir nicht ein paar Vorschläge machen, um schlechte Begriffe besser zu machen?


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