Hätten Sie’s gewusst?
“Beamtendeutsch – Alte Plage Bandwurmwort” heißt ein Spiel, dass die Süddeutsche zurzeit auf ihrer Internetseite anbietet.
Zu meiner Schande muss ich zugeben, dass ich nur die Hälfte der Fragen richtig beantwortet habe. Aber hey – es waren auch keine Begriffe aus dem Steuerrecht dabei!
Verraten Sie uns, wie Sie abgeschnitten haben?
12 Kommentare zu “Hätten Sie’s gewusst?”
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Dann müssten Sie der Süddeutschen mal eine Liste mit den schönsten, längsten, unverständlichsten Wörtern aus dem Steuerrecht schicken. Wie wär’s mal mit einer kleinen Sammelaktion unter den Steuer-Bloggern? Wer hat den längsten Bandwurmfortsatzmonstersteuerfachbegriff auf Lager?
Was mir jetzt gerade so spontan dazu einfällt:
Alterseinkünftegesetz
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz
FinanzmarktstabilisierungsfondsVerordnung
Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Förderbankenneustrukturierungsgesetz
Gemeindefinanzreformgesetz
Haushaltsbegleitgesetz
Haushaltsgrundsätzegesetz
Landwirtschaftsaltschuldengesetz
Vermögenszuordnungsgesetz
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Ich habe 8 von 10 Antworten richtig. Ist das jetzt gut oder muss ich mir eher Sorgen machen?
@ Andreas: Seeehr bedenklich
Mensch, nur 6 Richtige. Und ich war mal Beamter auf Widerruf. Allerdings: So ein Widerruf kann ja auch Gründe haben. Das längste offizielle Wort der deutschen Sprache soll
ja: “Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz” sein. Dagegen klingt manch ein steuerlicher Fachbegriff noch sehr handlich.
Gibt es nicht längst das “Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsnovellierungsgesetz”? Spätestens seitdem bekannt ist, dass das “Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz” völlig wirkungslos geblieben ist.
Wie wär’s mit Donaudampfschifffahrtsgesellschaftsraddampferkapitänskajütentürsicherheitsschlüssel?
Oder mit SPD-Bundestagswahlkampf-Einkommensteuererklärungsabwrackprämie?
Die langen Monster-Begriffe sind meist noch relativ einfach und können in eine lebende Sprache übersetzt werden. Schwierig sind im Steuerrecht die kurzen einfach klingenden fiesen Wortbiester. Entweder sind sie einfach nur unverständlich (z.B. Realsplitting), oder man versteht sie ganz sicher falsch (z.B. Grundstück oder Grenzgänger).
Gut, dann können wir ja unsere Wortspielerei (Übersetzungsarbeit) beginnen:
Realsplitting = Sachteilung
Grundstück = Bodenanteil
Grenzgänger = Auslandsarbeiter
Wäre das verständlicher oder liegt das voll daneben?
Hinter “Realsplitting” steht der Sonderausgabenabzug von Unterhalt an den/die Ex. Realsplitting ist also der Ersatz für den wegfallenden Splittingtarif.
Bei den anderen Begriffen entspricht die Antwort genau meiner Erwartung.
Ein Grundstück ist nicht der Bodenanteil, sondern Grund und Boden plus die darauf stehende Immobilie. Also genau nicht das, was man vermuten würde. Und ein Grenzgänger ist ein Arbeiter, der in Deutschland wohnt und täglich zu seiner Arbeitsstelle nach Österreich, Frankreich oder die Schweiz pendelt und dazu noch ein paar weitere Voraussetzungen erfüllt. Also sozusagen ein Spezialfall von der Ausnahme.
Also ist jetzt wieder mal alles klar? Oder wollten wir nicht ein paar Vorschläge machen, um schlechte Begriffe besser zu machen?