Eintritt nur mit Kirchensteuerbescheid

Gehören auch Sie zu den Leuten, die nur an Heilig Abend und vielleicht noch an Ostern in die Kirche gehen? Hoffentlich zahlen Sie trotzdem jeden Monat brav Ihre Kirchensteuer. Sonst könnte es nämlich sein, dass an Weihnachten kein Platz in der Herberge Kirche für Sie ist. Das verkündet ein CDU-Politiker heute in der BILD-Zeitung. Ein FDP-Politiker schließt sich der Idee fast an und fordert ein Sitzrecht für Kirchensteuerzahler an Heilig Abend. Sollen die Nicht-Zahler doch stehen!

Wie habe ich mir das vorzustellen? Wird am Eingang der Steuerbescheid kontrolliert? Und da die Höhe der Kirchensteuer Rückschlüsse zulässt auf mein Einkommen, bekomme ich auch gleich eine Empfehlung in die Hand gedrückt, wie viel ich in den Klingelbeutel werfen soll? Wird das per Kamera überwacht? Gibt es Logenplätze für Leute, die besonders viel Kirchensteuern zahlen? Kann ich eine niedrige Kirchensteuer durch Spenden für eine neue Orgel ausgleichen?

Weiteres Problem, das aber vielleicht nur mich betrifft: Ich bin katholisch, gehe aber schon immer an Heilig Abend in den evangelischen Gottesdienst (die Katholiken werden an Ostern beehrt). Darf ich das in Zukunft noch? Ich würde den Gottesdienst auch im Stehen verfolgen, sozusagen als Kompromiss.

Vielen Dank und ein schönes Weihnachtsfest! Und immer schön an das 3. Buch Mose denken… (19, 18)

(Bild: © HMathes / pixelio.de)

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